Aufsatz 
Friedrich der Grosse und Graf Schaffgotsch, Fürstbischof von Breslau / von Paul Stettiner
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lischen Schüler auf ausdrückliches Gesuch der Eltern oder Vormünder von dem Schulunterricht entbunden werden.

12. Oktober. Der erste Oberlehrer Fritsch ist vom Herrn Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten zum Professor ernannt worden.

17. Oktober. Bis zur definitiven Besetzung der Oberlehrerstelle, welche durch den Abgang des an das R.-G. in Tilsit als Direktor berufenen Oberlehrers Dangel vakant geworden, wird die Vertretung desselben durch den Schulamtskandidaten Herrn Saltzmann genehmigt. (Abschrift einer Verf. an den Mag.)

20. November. Bei der Versetzung der Schüler nach Ib und Ia ist mit grösster Sorgfalt und Strenge zu verfahren; es wird die Min.-Verf. vom 3. Juli 1861 in Erinnerung gebracht, wonach die Schüler nach zweijährigem Kursus in IIa und Ib zu entlassen sind, falls sie nicht einstimmig in die nächsthöhere Klasse versetzt werden.

4. Dezember. Der Schulamtskandidat Herr Dr. Gustav Sommerfeldt wird dem R.-G. zur Ableistung des Probejahres vom 1. April 1889 ab überwiesen.

1889, 12. Januar. Die Termine für die Ferien des Jahres 1889 werden mitgeteilt. (Vergl. unter VII.)

16. Januar. Die Feier des Geburtstags Sr. Majestät des Kaisers soll am 26. Januar stattfinden, da der Geburtstag auf einen Sonntag fällt.

22. Januar. Im Auftrage des Ministeriums werden gewisse Anordnungen für das Reinigen der Klassen getroffen.

9. Februar. Der ord. Lehrer Rohse ist zum Oberlehrer durch Verf. des Herrn Ministers befördert. Ferner ist das Prov.-Schul-Kollegium damit einverstanden, dass die ordentl. Lehrer Geffroy, Rosikat, Boenig, Gerschmann in die bezw. I., 2., 3., 4. ordentliche Lehrerstelle auf- rücken und die 5. ordentl. Lehrerstelle dem bisherigen Lehrer an der höheren Mädchenschule in Tilsit, Dr. Carl Dreyer, verliehen wird.(Abschrift einer Verf. an den Magistrat.)

18. Februar. Mitteilung des Ubereinkommens der deutschen Staatsregierungen in betreff der gegenseitigen Anerkennung der von den Gymnasien bezw. Real-Gymnasien ausgestellten Reifezeugnisse. Das Ubereinkommen tritt für Preussen am 1. März 1889 in Kraft.

26. Februar. Die Vokation für den Oberlehrer Rohse ist bestätigt.(Verf. an den Mag.)

6. März. Die Vokation für den ordentl. Lebrer Dr. Dreyer ist bestätigt; derselbe ist vom Direktor in sein Amt einzuführen und eventl. zu vereidigen. 3

b. Des Magistrats.

1888, 16. April. Die beantragte Einrichtung des Turnunterrichts für die Schüler der Vorklasse auf dem Schulhofe wird für den Sommer genehmigt.

21. Juni. Die Kasse ist angewiesen, den Schulamtskandidaten Herren Beller und Kalau von Hofe für die Erteilung von Vertretungsstunden für die Stunde 2,50 Mk. zu zahlen.

28. September. Das Ausscheiden des nach Tilsit(königl. Real-Gym.) als Direktor be- rufenen Oberlehrers Dangel wird zum 1. Oktober c. genehmigt.

12. Oktober. Die Vertretung des ausgeschiedenen Oberlehrers Dangel wird dem Schul- amtskandidaten Herrn Saltzmann vom 15. Oktober ab gegen eine monatliche Remuneration von 120 Mk. übertragen..

1889, 11. Januar. Der Magistrat weist das Gesuch um Bewilligung des erhöhten Wohnungsgeldzuschusses für die ord. Lehrer(entsprechend dem Wohnungsgeldzuschuss der ordentlichen Lehrer an den königlichen Anstalten und den Gymnasien von 20 meist kleineren Städten der Monarchie, vergl. Programm 1888, Verf. vom 29. Dezember 1887) zurück.

19. Februar und 11. März. Die Kasse wird angewiesen, den in die nächst höheren Stellen aufrückenden Herren Oberlehrer Rohse, ord. Lehrer Geffroy, Rosikat, Boenig, Gersch- mann das entsprechend höhere Gehalt vom 1. Oktober 1888 ab zu zahlen.

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