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Realschulen).— Seydlitz und Atlas, wie in IIIb.— Lieber und von Lühmann, Mathematik I, II, III. August, Logarithmentafeln.— Bail, wie in IIIb.— Koppe, Anfangsgründe der Physik.
8. Für Sekunda A: Alle Bücher wie in IIb; ferner: Herbst, historisches Hilfsbuch II (Mittelalter).— Lorscheid, anorganische Chemie.
9. Für Prima: Bibel. 80 Kirchenlieder. Katechismus.— Hoche, lateinisches Lese- buch, II. Abteilung. Siberti, wie in IV.— Plötz, Manuel wie in IIb. Probst, UÜbungsbuch II. Teil.— Gesenius, Grammatik wie in IIb.— Herbst, III(Neuere Geschichte).— Lieber und Lühmann I, II, III. August, wie in IIb. Gandtner-Gruhl, Elemente der analytischen Geometrie.— Koppe, wie in IIb.— Lorscheid, wie in IIa.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
A. Des Königlichen Provinzialschulkollegiums.
1888. 19. März. Zum Drucke von Programmen ist nur fehlerfreies und dauerhaftes Papier zu verwenden.
28. März.(Abschrift einer Verf. des Ministeriums an den Magistrat.) Das Recht des technischen Mitglieds des Magistrats, den Lehrstunden eines Lehrers beizuwohnen, wenn der Magistrat ein Interesse daran hat, sich über den Lehrer zu orientieren(vergl. Progr. 1888, Verf. vom 3. April 1887), wird insofern erweitert, als es dem pflichtmässigen Ermessen des Stadtschulrats überlassen bleiben soll, ob dieses Interesse sich auf einen oder mehrere Lehrer erstreckt, oder ob er zur Befestigung seines Urteils auf dem Wege der Vergleichung glaubt in ein und demselben Unterrichtsgegenstande mehrere Lehrer hören zu müssen.
4. April. Der Schulamtskandidat Herr Aurel Hartwich wird dem R.-G. zur Ab- leistung seines Probejahrs überwiesen.
31. März.(Verf. des Prov.-Schul-Kolleg. zu Danzig.) Die Themata zur nächsten Direktorenkonferenz(1889) werden mitgeteilt: 1. Das Lateinische am Realgymnasium; 2. Mathe- matik und Rechnen an den höheren Lehranstalten; 3. Das Französische am Gymnasium; 4. Beurteilende Ubersicht der für das Griechische eingeführten Lehrmittel.
29. März. Wenn schulpflichtige Knaben abgehen, muss der Nachweis geführt werden, dass dieselben eine andere Schule besuchen. Andernfalls ist dem Magistrat Anzeige davon zu machen.
1. Mai. Eine Anweisung zur Konservierung von Altertümern wird übersendet.
22. Juni. Am 30. Juni soll gemäss eines Allerhöchsten Erlasses vom 18. Juni eine Gedächtnisfeier für weiland Sr. Majestät Kaiser Friedrich in allen Schulen der Monarchie stattfinden.— 30. Juli. Der Diensteid ist Se. Majestät dem König Wilhelm II. von dem Direktor und den angestellten Lehrern zu leisten.
7. August.(Abschrift einer Verf. des Ministeriums.) Die Geburts- und Todestage der Kaiser Wilhelm I. und Friedrich III. sind in der Schule festlich als vaterländische Gedenk- und Erinnerungstage zu begehen. Diese Tage sind der gewohnten Arbeit zu widmen, jedoch mit einer Stunde einzuleiten oder zu beschliessen, in welcher der Thaten und Tugenden der Herrscher gedacht wird und die Gemüter der Schüler in Gottesfurcht gesammelt werden.
15. August. Der Schulamtskandidat Herr Dr. Bruno Lehmann wird dem R.-G. zur Ableistung seines Probejahrs vom 1. Oktober ab zugewiesen.
24. August. Der ehemalige Schüler Graf Carl zu Dohna wird dem R.-G. zur Ab- legung einer Reifeprüfung für Prima zugewiesen.
27. September. Am 30. November, dem Feste des heiligen Andreas, dürfen die katho-


