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dieser unaufhörlichen Korrespondenzen dem Könige vor, entweder den Bischof von allen bischöf- lichen Funktionen zu dispensieren und alles durch den Weihbischof verrichten zu lassen oder die Verrichtungen einem von dem Domkapitel erwählten Koadjutor zu übertragen. Nachweislich hatte Schaffgotsch einen ungesetzlichen Schritt gethan, indem er einen Kanonikus zur Aufnahme in die Diöcese des Bischofs von Passau versandte.¹) Der König war aber besonnen genug, den Vorschlag des eifrigen Ministers zu verwerfen, da die Suspendferung eines Bischofs von seinen geistlichen Funktionen wider alle Rechte der römisch-katholischen Religion verstosse...„Es bleibt also hierunter nichts anderes übrig,“ heisst es im Kabinetsbefehle,„als dass Ihr mehr- gedachten Bischof durch die schlesische Ober-Amts-Regierung in meinem Namen intimiren und bekannt machen lasset: dass er sich vor alle Irregularitäten wohl in Acht zu nehmen und sich sehr in seinen Schranken zu halten habe, widrigen Falls man ihn desbalb zur Verant- wortung ziehn und auf die Finger geben würde.“²) Im Juni 1765 erhielt Schaffgotsch Erlaubnis, sich einige Wochen seiner Gesundheit wegen auf dem Lande im Kloster zu St. Anna aufzu- halten unter der Bedingung, dass er daselbst weder Besuche annehme noch sich von dort ent- ferne.3) Im September 1765 bat Schaffgotsch den König wegen des teuren Lebens seinen Wohn- sitz von Oppeln nach Ottmachau verlegen zu dürfen. Der König liess ihm aber durch den Minister mitteilen, dass man in Oppeln wohlfeiler lebe als in Ottmachau. ¹)
Schlabrendorff berichtete im November 1765 dem Könige von einigen ungesetzlichen Handlungen des Bischofs, welche er durch einen von Schaffgotsch abgesetzten Verwalter seiner Besitzungen, Comtessa, erfahren hatte. Im Jahre 1763 und im August 1764 hatte Schaffgotsch einen Fluchtversuch nach Böhmen geplant und hatte auch mit der österreichischen Regierung verhandelt. In dem von Comtessa gebrachten Briefe von Schaffgotsch hiess es:„Mir fängt dieses Land an täglich mehr indifferent zu werden, und ich seufze mit dem Apostel Paulus: Mich verlangt erlöst zu werden, und wünsche mir herauszukommen, denn es heisset bei mir: Hier ist nichts Gutes mehr, begebt Euch auf die Reise, Ihr alten Einwohner.“ Der Minister schlug vor, die ganze Korrespondenz des Bischofs zur Untersuchung mit Arrest zu belegen.ö) Es war nicht die Art Friedrichs, einen am Boden liegenden, im Grunde unschädlichen Gegner zu verfolgen. Er hielt überdies die Mitteilungen für unbestimmt. Er riet, den Bischof nur vor Anderung seines Aufenthaltes zu warnen.
Am 8. April 1766 berichtete Schlabrendorff die von Schaffgotsch in das österreichische Gebiet unternommene Flucht. Die Güter und Einnahmen des Bischofs wurden mit Arrest belegt und sequestriert. Dem Domkapitel wurde geboten, jeden Verkehr mit dem Bischofe abzubrechen und ihn als tot zu betrachten.⁰) Strachwitz erbat sich Vollmachten vom Papste, da Schaffgotsch seine Ernennung zum Generalvikar zurückzog. Dieser ernannte den Weih- bischof zum apostolischen Vikar für den Teil der Breslauer Diöcese, in dem das bischöfliche Regiment behindert sei, und übertrug demselben für die Dauer der Behinderung alle Befugnisse, welche der Bischof vor Eintritt der Behinderung ausüben konnte. Der König gab seine Zu- stimmung dazu.ö) Der Nachfolger von Strachwitz wurde von Rothkirch im Jahre 1781. Auf diesen folgte als Koadjutor von Schaffgotsch Fürst Christian von Hohenlohe-Waldburg-Bartenstein. Schaffgotsch selbst lebte fortan in Johannisberg und starb daselbst im Jahre 1795.5) Er scheint auch von hier noch Versuche unternommen zu haben, den König umzustimmen.²) Zu seiner
1) XVIII, 194, 199. Sept. 1764; cf. S. 205, Anm. 2.
2) XVIII, 200.
3) XVIII, 242. Juni 1765.
4) XVIII, 250.
5) XVIII, 257. November 1765.
6) XVIII, 268, 271.
7) XVIII, 276. Juni 1766..
8) Vergl. Mejer a. a. O., S. 350. Die Urkunden sind bereits benutzt bei E. Reimann, Neuere Geschichte des preussischen Staates, Gotha II, S. 591—593.
9) Thiébauld a. a. O. III. S. 39.


