32
Friedrich erhielt den Brief von Schaffgotsch durch den Grafen Friedrich von Anhalt am 4. März. Am 5. verfügte er den Wortlaut, nach dem der Minister dem Bischof antworten sollte.!¹) Es wurde durch Schlabrendorff am 11. März nach dem Konzepte mitgeteilt, dass er aus Rücksicht auf sein geistliches Amt in die allgemeine Amnestie einbegriffen sei. Der König verbot ihm, einen Ort aufzusuchen, an dem er selbst gerade sich aufhalte. Zur Residenz wies er Oppeln an. Zugleich verbot er Schlabrendorff, ihm Briefe des Bischofs einzusenden.²) Auch beauftragte er die Breslauer Regierung, dem Bischof die Zeichen des schwarzen Adler- ordens abzufordern. ³)
Schaffgotsch bat um Anweisung des Aufenthaltes in Neisse oder Ottmachau. Der König änderte aber seinen Befehl nicht.4) Durch seine Rückkehr in seine Diöcese erhielt Schaffgotsch das Recht, selbst einen Generalvikar zu ernennen, da die Vollmacht des Papstes nur für die Zeit der Abwesenheit des Bischofs erteilt war.5) Er ernannte dazu Strachwitz, der auch am 30. März vom Könige bestätigt wurde. Schaffgotsch selbst musste alle Verrichtungen, die er nach kanonischem Rechte übertragen konnte, dem Grafen Strachwitz übergeben.“) Nur das Vermögen des Bistums wurde ihm wieder übergeben.) Der Weihbischof erhielt die Weisung, über die der Diöcese angehörigen Geistlichen zu wachen. Schaffgotsch erhielt nicht die Erlaubnis, einen Hirtenbrief zu erlassen. Ebenso wurde ihm, als er zur Visitation der Nonnenklöster nach Striegau und Liebenthal gegangen war, von neuem die Weisung gegeben, Oppeln nicht zu verlassen und die Visitationen vom Weihbischof verrichten zu lassen.) Durch den Nuntius am Wiener Hofe liess der Papst den König um vollständige Begnadigung von Schafflgotsch ersuchen. Der König liess aber die Antwort erteilen, dass er bereits mehr für Schaffgotsch gethan hätte, als dieser verdiene. Aussi quant à l'intercession du pape, vous direz au nonce que le pape s'était si mal gouverné à mon égard pendant la dernière guerre, que je ne saurais avoir aucune consideration à intercession.“) Natürlich wurden die von Schaff- gotsch während seines Aufenthaltes in Osterreich ordinierten Geistlichen nicht anerkannt.
Die pekuniäre Stellung des Bischofs war keine ungünstige, da er nach Abzug der Ausgaben 50 000 Thaler und in dem österreichischen Anteil 20 000 Thaler zu verzehren hatte. Allerdings lastete auf dem Bistum eine Schuldenlast von 100 000 Thalern, die aber nur allmählich getilgt wurde. Ausserdem erhielt er die Verpflichtung, die abgebrannte bischöfliche Residenz wiederzuerbauen. Sein Antrag zur Aufnahme eines Kapitals von 50 000 Thalern auf das Bistum wurde nicht genehmigt. ¹⁰) Ebenso musste er auf die Abtei auf dem Sande, die etwa 3000 Thaler Einnahmen brachte, verzichten, da dies Kloster selbst bei der beständigen Abwesenheit von Schaffgotsch einen neuen Prälaten wünschte. ¹¹) Natürlich war die Stellung des Weihbischofs von Strachwitz eine äusserst schwierige, da Schaffgotsch oft kraft seiner bischöflichen Autorität gegen Handlungen des Weihbischofs Einsprache erhob. Schlabrendorff schlug zur Abstellung
1) Bei den Friedens-Unterhandlungen erklärte der österreichische Bevollmächtigte Hofrat v. Collenbach, Ber. von Hertzberg 17. Januar 1763, XVIII, S. 95, que sa cour ne se souciait pas de lui et, qu'elle serait contente, si on lui permettait de vivre dans sa dioecèse de la domination autrichienne. Kabinetsbefehl vom 30. Januur 1763, dass der König ihn nur an einem Orte seiner Diöcese in dem
preussischen Staate dulden werde.
. 2) XVIII, 107, 108.
3) XVIII, 109.
4) XVIII, 112.
5) XVIII, 113.
6) XVIII, 126, 127, XVIII, 174.
7) Der Wiener Hof erinnerte an die Aufhebung des Sequesters XVIII, 115, 1. Mai 1763.
8) XVIII, 120, 133.
9) XVIII, 145, 1764. 3
10) Bericht von Schlabrendorff XVIII, 167. Das Domkapitel musste ein dem Bischof gewührtes Darlehn wiedereinziehen. XVIII, 203, 205. Oktober 1764. Auf die Bistumsrevenüen war eine Steuer von 50 pOt. gelegt. Eine Bitte um Ermässigung der Lasten wurde abschlägig beschieden XVIII, 215. Dez. 1764.
11) Bericht von Schlabrendorff, März 1764, XVIII, 166.


