Aufsatz 
Friedrich der Grosse und Graf Schaffgotsch, Fürstbischof von Breslau / von Paul Stettiner
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Es ist bezeichnend, dass sich der Hass von Schaffgotsch instinktiv gegen den Ur- heber der Massregel, Cocceji, richtet, über den er bei Kaspar Heinrich von Massow, der nach dem Tode von Muenchow, schlesischer Minister wurde, und beim Könige selbst Beschwerde führt.¹1) Natürlich brachte er dabei ein Gemisch von Dichtung und Wahrheit vor, ohne dass Cocceji wie der Bischof wünschte, die Leitung der geistlichen Angelegenheiten abgenommen wurde.

Cocceji nahm den Bischof nicht ernsthaft mit seinen Klagen. König Friedrich selbst kannte Schaffgotsch jetzt bereits genauer, als er ahnen mochte. Die Instruktion, welche er dem Minister Massow beim Amtsantritte in Schlesien im Oktober 1753 gab, liefert den Beweis, dass der König den Bischof schon damals völlig durchschaute:je ne vous Conseille pas de vous fiôr à l'eveque, faites semblant de Vous Confiér en lui, Mais gardéz Vous en bien car quoiqu'il m'a de grandes obligations j'ai tout lieu de le croire et double et traitre. vous pouréz Pourtant aprandre par lui des Nouveles. Car il est indiscret et Vous pouréz en tirér quelque chose.²) Theiner stellt diese Wandelung der königlichen Gunst als eine Folge der Stellung des Bischofs zum Edikt über die Vermächt- nisse hin. Allein diese trat erst nach der Abfassung der Instruktion deutlicher hervor, ohne dass das Verhältnis des Königs zu Schaffgotsch eine Anderung erfuhr. So betraute man ihn mit den Verhandlungen über die Trennung der schlesischen Klöster und Stifte von den böh- mischen und der Ernennung besonderer Provinzialen für dieselben. Die Ordensgeneräle gaben nach längeren Verhandlungen, die Schaffgotsch leitete, bis auf den der Jesuiten ihre Zustimmung zu dieser Massregel. Der Jesuitengeneral fügte sich auf das Zugeständnis, auch auswärtige Kandidaten aus Bayern, vom Rhein, aus der Schweiz und Polen aufnehmen zu dürfen. Am Schluss des Jahres 1754 war diese Angelegenheit, welche der Papst vollständig den Ordens- generälen überliess, beendigt.)

Grössere Schwierigkeiten bereitete die Abschaffung einer Anzahl von katholischen Feiertagen. Schaffgotsch selbst hatte die Angelegenheit, welche zur gleichen Zeit in Osterreich geordnet war, angeregt. Er hatte auch den Befehl erhalten, ein besonderes Breve für die Diöcese Breslau zu erbitten. 4) Als ein solches eingetroffen war, erhielt er den Auftrag, das Breve zu veröffentlichen. Dies geschah am 31. März 1754. Am 15. April starb die Oberin des Sankt Annenklosters zu Breslau. Dem Brauche der österreichischen Regierung folgend wollte Massow die Siegelung des Nachlasses bis zur Neubesetzung vornehmen. Der Bischof widersetzte sich diesem Akte, und die Siegelung unterblieb zunächst, musste dann mit Gewalt erzwungen werden. Wie Schaffgotsch behauptet, hätte Massow seine wiederholten Versuche, vor Beginn der Siegelung sich zu verständigen, unbeantwortet gelassen. Diese Handlung und einige anstössige Wendungen in dem päpstlichen Breve über die Verminderung der Feiertage

1) Brief an Massow vom 26. Juli 1754 XIII, 493. Vergl. Coccejis Bereohtigung XIII, 496, cf. Massows Ermahnung XIII, 502 und Antwort von Schaffgotsch XIII, 506, Schreiben von Schaffgotsch an den König XIII, 501, cf. XIII, 501. Kabinetschreiben XIII, 503.

2) Aus der eigenhändigen Anweisung des Königs an Massow. XIII, 463.

3) Vrgl. das Schreiben des Papstes vom 15. Dezember 1753, Theiner II, 340 ff; cf. XIII, 483, 485. Der Bischof erhielt Vollmacht zu den Verhandlungen, 14. Januar 1754, XIII, 488; cf. XIII, 529 über die Schwierigkeiten, die der Jesuitengeneral machte; die Widerlegung der Bedenken, XIII, 530, 532, XIII, 563; Bewilligung der Forderungen der Jesuiten XIII, 566; cf. die Ausführung derselben, XIII, 604, 605, 609. Dagegen wurde dasselbe den Franziskanern und Kapuzinern abgeschlagen, XIII, 571, 575. Nur im Becürtnisfalle wurde sie den Jesuiten bewilligt XIII, 611, 618. Nach dem Berichte Massows vom 31. Dezember 1754 war die Trennung der Klöster durchgeführt. Nur ein Kloster in Oberglogau blieb bei der polnischen Provinz XIII, 614, 615, Januar 1755. In den Stiften und Klöstern von Breslau und Glogau gab es 1799 Ordensleute männlichen, 374 weiblichen Geschlechts. Seit dem Jahre 1747 waren 296 schlesische Landeskinder in den Orden getreten, cf. XIII, S. 547. Anmerkung 4.

4) Arneth, Maria Theresia, 4, 58. Die Behauptung, dass Friedrich auf das Edikt keinen Wert legte, ist irrig. Die erste Anregung seitens Schaffgotsch, XIII, 470, Dezember 1753. Vergl. XIII, 507, 510, Februar 1754.