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Nominationsfrage an sich biete, neue gehäuft hätten. Der König sah die Sache als aussichtslos an und berief durch Erlass vom 30. Juli 1748 Bastiani zurück. ¹)
Trotz dieses Misserfolges der Verhandlungen zeigte der König auch ferner die grösste Nachgiebigkeit gegenüber den Forderungen Roms und des Bischofs. Er billigte, dass der Bruder von Schaffgotsch das Kanonikat im Domkapitel erhielt, welches er selbst für Bastiani in Aussicht genommen hatte.²) Schaffgotsch selbst vermittelte die Verhandlungen über die Be- seitigung der Beschwerden, die durch Archinto an den Papst gelangt waren. Der König räumte dem Bischof die Beurteilung der Fälle ein, in denen Eltern oder ein Vormund un- mündigen Kindern die Erlaubnis zur Ehe ohne Grund verweigern würde.¹) Ebenso einigte man sich darüber, dass der Bischof für die Appellationen vier oder fünf Personen dem Nuntius in Dresden vorschlage, und dass dieser sie mit dem Richtspruch in zweiter und bei wieder- holter Appellation in dritter Instanz betraue.¹) Als Altersgrenze für den Eintritt in den geist- lichen Stand setzte der König das Alter von 22 Jahren fest, während der Papst die Grenze auf 18 Jahre herabgesetzt sehen wollte. Unter dieser Bedingung gestattete der König dem Bischof, die Erlaubnisscheine zum Eintritt in den geistlichen Stand selbst auszustellen, nachdem er vorher sich mit den Präsidenten der betreffenden Regierungskammern in Einklang gesetzt hätte. Es war dies eine erhebliche Milderung des Edikts vom 26. Februar 1746, welches die Gewährung des Licenzscheines zum Eintritt in den Klosterstand nur in die Hand der Regie- rung legte.⁵) Schaffgotsch selbst schrieb dem Könige, dass er, alle diese Verhandlungen nur auf Wunsch des Papstes führe, und dass dieser sich wohl dem Willen des Königs bezüglich der Altersgrenze fügen werde. Dem Papste versprach er die festgesetzte Altersgrenze während der Anwesenheit des Königs in Breslau noch einmal zur Sprache zu bringen. Benedikt sprach in der Antwort sein Bedauern über die lästige Bestimmung aus.„Das thut uns leid,“ schrieb er,„aber deshalb darf sich noch nicht unsere Dankbarkeit gegen einen Fürsten, der in der Welt eine so grosse Rolle spielt und dessen Entrüstung unsern Katholiken so schädlich werden könnte, verringern. 6)
Schaffgotsch erhielt noch im Jahre 1749 den schwarzen Adlerorden. Der Papst ge- stattete die Annahme desselben, wofern ihn der Bischof bei geistlichen Funktionen, oder wenn er im Talar gekleidet sei, nicht tragen würde.?) Die Universität Breslau wurde seiner Leitung unterstellt und seinem Wunsche gemäss die Verfügung getroffen, dass nur diejenigen, die hier ihre Studien getrieben hatten, zu geistlichen Amtern zugelassen werden sollten.²) Als bei der Umpfarrung einiger Gemeinden, die lutherisch gewesen und nach der preussischen Besitz- nahme Schlesiens wider Recht in katholische umgewandelt waren, die Regierung die Rück-
1) XIII, 221, 20. Juli 1748. Dennoch ist dieser Bericht nicht aussichtslos. Bastiani berichtet dem Könige am 18. Mai 1748 XIII, 198: Msgr. le cardinal de Tencin avec son crédit, et grande activité a dü combattre un an pour obtenir pour le roi(von Frankreich) la nomination aux abbayes de la Lorraine. Der König befahl die Rückkehr Bastianis am 30. Juli 1748 XIII, 222; damals hielt sich Schaffgotsch in Berlin anf. Vielleicht bestimmte er den König dazu..
2) Schreiben des Papstes an Archinto, 27. April 1748, Theiner II, 512. Kabinetschreiben an Schaffgotsch, 18. Juni 1748. XIII, 210. Erlass an den Gesandten Voss in Warschau, XIII, 211.
3) Brief des Papstes vom 16. März 1748, Theiner II, 307. Brief von Schaffgotsch an den König, 7. April, XIII, 172. Antwort des Königs, XIII, 180.
4) XIII, 197, Benedikt XIV an Schaffgotsch. Der Vorschlag von Schaffgotsch war anderer Natur. Vergl. Theiner II, 463,34 und an Archinto, 1. August 1748, XIII, 230.
5) X, 688. Cf. Schreiben von Schaffgotsch, XIII, 186. Schreiben des Papstes vom 11. Mai 1748, Theiner II, 315 ff. Cf. XIII, 205 und Kabinetschreiben, XIII, 215. Die nochmalige Bitte von Schaffgotsch bezüglich Herabsetzung der Altersgrenze, XIII, 236. Antwort des Königs, XIII, 238. Vesgl. XIII, 251, 8. Nov. 1748. Schaffgotsch an den Regularklerus, XIII, 250.
6) Schreiben von Schaffgotsch, 5. September, XIII, 240, und Antwort an den Papst vom 6. Sep- tember, Theiner II, 37.
7) Theiner II, S. 47, Bericht des Bischofs vom 11. Februar 1749, Antwort des Papstes, 8. März 1749. Dok. 87. Cf. zu XIII, 262.
8) XIII, 273. 274. 275, April 1749.


