Aufsatz 
Friedrich der Grosse und Graf Schaffgotsch, Fürstbischof von Breslau / von Paul Stettiner
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sich bei dessen Ausspruch beruhigen und von weiterer Prörterung einer so unglimpflichen als ungegründeten Aufbürdung gar wohl dispensieren könne.¹) In der That ruhten in der Folge die Verhandlungen über diesen Punkt.

II. Schaffgotsch als Bischof von 17481756.

Bastiani hatte den Auftrag erhalten, aach Beendigung der Bischofsangelegenheit dem Papste drei Vorschläge zu machen:²) 1. Die Grafschaft Glatz sollte von der Diöcese Prag ab- gezweigt und dem Gebiete des Bischofs von Breslau einverleibt werden. 2. Alle geistlichen Benifizien sollen in Zukunft durch Nomination seitens des Königs besetzt werden. 3. Die Domprobstei in Breslau solle durch Baron von Langen, das Kanonikat beim Domstifte und die Domprobstei zur Kirche vom heiligen Kreuze durch Bastiani selbst besetzt werden.

Keiner dieser Vorschläge ist von dem Abbé selbst ausgegangen. ³) Er hatte sich mit grosser Gewandtheit seines Amtes unterzogen. Niemand schien besser berufen, die Verhand- lungen mit dem Papste weiter zu leiten. Denn trotz vieler Verleumdungen, die man im YVatikan vorgebracht hatte, war bis zu dieser Zeit der Günstling des Königs angesehen und beliebt beim Papste. Benedikt selbst hatte im Dezember erklart, dass Bastiani weit umsichtiger als Ritter Coltrolini wäre und dass er deswegen mit ersterem weit besser unterhandeln könne.4) Ebenso gewichtig für Bastiani ist das Zeugnis des römischen Senators des Grafen Nils Bielke, der sich selbst um die Leitung der Verhandlungen beworben hatte. Dieser schreibt am 17. Februar 1748 an den Grafen Tessin über Bastiani: c'est un digne sujet que cet abbé; je puis assurer que le roi selon toutes les apparences qu'il reussira dans peu au gré des son maitre, ayant eu''habilité de se faire estimer du Pape, du Secretaire d'Etat et des autres Ministres desquels dépend cette affaire. Ainsi le roi ne pourra(nt) jamais être mieux servi que par cet abbé. Nie war durch ihn Schaffgotsch beim Könige verklagt worden, bis er den bestimmten Beweis hatte, dass der Bischof selbst einen wahren Rattenkönig von Schmähungen und Beschuldigungen gegen seinen Unterhändler vorgebracht hätte.)

1) Notenwechsel betr. die Reichsgarantien für den Dresdener Frieden. Pr. Note in Pr. Staats- schriften aus der Regierungszeit Friedrichs II., bearbeitet von R. Koser II. S. 166.

2) Die Vorschläge waren von Münchow ausgegangen. Vergl. Ber. Münchows Januar 1748. XIII, 126. 128 Kabinetsbefehl 129, Instruktion 27. Jan. 1748. Fechner, Zeitschrift für Pr. Gesch. Band. XVII, S. 432, vermutete bereits, dass diese Aufträge vom Könige erteilt waren.

3) Bastiani hatte für sich nur im Einverständnis mit dem Bischof die Probstei in Neisse erbeten. Bastianis Bericht vom 27. Jan. 1748, XIII, 134. Kabinetsbefehl vom 9. März XIII, 152. Die Erlasse an Bastiani XIII, 155 u. Coltrolini, für ersteren auch die beiden andern Beneficien zu erbitten.

4) Instruktion des Papstes an Archinto vom 2. Dezember 1747. Der Papst sagt in seinem Schreiben an Archinto vom 27. April 1748:Bastiani wird sich wahrlich über Uns nicht zu beklagen haben, wie auch Wir, um die Wahrheit zu sagen, Uns nicht über ihn beklagen können, und zum Beweise unseres Wohlwollens haben wir ihm die Probstei von Neisse zugedacht. Fechner, Z. für P. G. XVII, 470, bemerkt bereits, dass Theiner(I, 360) den Inhalt des Briefes ungenau wiedergiebt. Urkunde 77. Von Betrügereien Bastianis, die nach Theiners Angabe der Papst aufdeckt, steht nichts in dem Briefe. Dagegen kann man den Brief des Papstes vom 13. Juli 1748 nicht, wie Fechner ebenda S. 471 f. thut, für die wahre Meinung desselben über Bastiani anführen. Am 11. Juni hatte der König den Verdacht ausgesprochen, XIII, 206, dass Schaffgotsch selbst Bastiani verleumde, vergl. XIII, 210. Schaffgotsch hat sich offenbar diesen Brief bestellt. Der Papst sagt in diesem(Theiner I, 366) vom 13. Juli 1748, dass in seinem Palaste keine verleumderischen oder von Bastianis Feinden geschriebenen Briefe angekommen seien. Er behauptet überhaupt nicht zu wissen, ob Briefe gegen Bastiani eingetroffen seien. Der Papst hat hier nicht die Wahrheit gesagt; denn selbst wenn ihm kein Bericht von Archinto zngegangen war, genügt doch schon der Brief von Schaffgotsch vom 8. Juni 1748, der Bastiani als einen vollkommenen Betrüger hinstellt. Uberdies widerspricht das dem Schreiben des Papstes beigelegte Foglio Confidenziale, Urkunde 83 Theiner II, 326, dem offiziellen Briefe, der für die Augen des Königs bestimmt war. Vrgl. auch Brief Archintos vom 9. April 1748. Theiner I, 360..

5) Noch im Bericht vom 16. März XIII, 157 sagt Bastiani: Je ne doute pas que Mgr. l'évêque ne fasse une réponse au pape telle que V. Majesté la lui fera dicter.

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