Aufsatz 
Friedrich der Grosse und Graf Schaffgotsch, Fürstbischof von Breslau / von Paul Stettiner
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auf dem Sande zu lassen.¹) In Wirklichkeit riet Archinto dem Papste erst von Breslau aus, dies zu thun, da Schaffgotsch dem Kloster sein Gehalt, das er als Abt erhalten würde, ver- sprochen hätte. Auch benutzte Schaffgotsch die Anwesenheit des Nuntius, um Bastiani, den lästigen Vermittler zwischen Rom und Berlin zu verdächtigen. ²)

Mit dem günstigen Berichte Archintos stimmten die Briefe der Könige von Polen, der Kurfürsten von der Pfalz und Baiern überein.¹) Nur der Protektor vom deutschen Reiche und der österreichischen Erblande, Kardinal Alexander Albani suchte die Ernennung von Schaffgotsch zu hintertreiben.4) Er erbat vom Papste Aufschub, um wenigstens die Zustimmung des Wiener Hofes zu erbitten. Coltrolini und Bastiani meldeten die bevorstehende Ausfertigung der ersehnten Bulle. Nur die Zeit des Karnevals, in welcher nach Bastianis Bericht selbst die weisesten und die ernstesten Minister der epidemische Narrheit nachgingen, verzögerte die Sache noch ein wenig. Die in Breslau wohnenden elf Domherren hatten in einer geheimen Sitzung zur Zeit der Anwesenheit des päpstlichen Kommissars mit neun Stimmen Schaffgotsch zum Bischof erwählt. Wie geheim dieser Vorgang gehalten wurde, beweist der Umstand, dass der umsichtige Minister Graf Münchow nichts davon erfuhr. Man hatte Grund zur Wahrung dieses Geheimnisses; denn als das Kapitel in seiner ersten Eingabe nach dem Tode von Sin- zendorf die Nomination des Koadjutors mit Stillschweigen überging, war der König entrüstet und drohte mit strengen Strafen. Schon aus diesem Grunde und weil die geheime Wahl nach kanonischem Rechte anfechtbar war, kassierte der Papst dieselbe.) Ende Februar erklärte Bendikt in einer Kongregation der 16 Kardinäle, dass Schaffgotsch von Vorwürfen, welche die letzte Zeit seines Lebens beträfen, frei wäre, sowie dass seine frühere Leichtfertigkeit durch aufrichtige Reue ihre Sühne erhalten habe. In einem geheimen Konsistorium am 4. März prä- konisierte er denselben zum Bischof der verwaisten Kirche von Breslau.) Die Ernennung erfolgte proprio motu; auch die am 5. März ausgefertigte Bulle überging die Nomination durch den König mit Stillschweigen. Nach Bastiani war dies der einzige Unterschied von den Bullen, in denen der Papst die Ernennung der durch den König von Frankreich nominierten Bischöfe vollzog.)

Der Papst richtete noch ein besonderes Schreiben an Schaffgotsch, welches Friedrich selbst das eines Vaters und Freundes nannte.¹) Benedikt ermahnte den Bischof zum Wohl- verhalten und empfahl ihm zu hindern, dass seine geistlichen Kinder die öffentliche Ruhe stören oder gegen die dem Souverän schuldige Treue handeln. Er möge den Klerus gut beraten und wiederum seinen Rat hören. Der Papst erteilte dem Bischof den Auftrag, dem Könige von Preussen für die Begünstigungen zu danken, die dieser reichlich den Katholiken zuwende. Des Bischofs Beichtvater erhielt die Vollmacht, Schaffgotsch für alle früheren Ver- gehen und Irregularitäten loszusprechen.

Am 20. März traf die päpstliche Bulle in Breslau ein.?) Der Bischof gelobte in seiner Antwort auf das päpstliche Schreiben, den Ermahnungen zu folgen. Am 22. März nahm er öffentlich von seinem Bistum Besitz uud am 1. Mai wurde er in der Domkirche zu Breslau

1) XIII, 135. Vergl. Theiner, I, 339.

2) Vergl. Schreiben von Schaffgotsch an Archinto, 2. April 1748. Theiner, I, 358.

3) Theiner, I, 327.

4) Bericht von Bastiani, XIII, 147, 24. Februar 1748.O 3.

5) Theiner, I, 340. 345. Der Vorgang der Wahl ist also nicht, wie Stenzel, Geschichte des preussischen Staates, IV, S. 337, angiebt, mit Wissen des Königs geschehen.

6) Theiner, I, 343. Dok. 71. Archinto hatte den Papst noch gebeten, vor der Ernennung vom Könige das Versprechen zu verlangen, dass er zu Kommissarien bei den Wahlen nur Katholiken nehmen würde. Vergl. Bastiani, Ber. v. 6. April 1748, XIII, 171..

7) XIII, 151. Cf. O. Meyer, II, S. 346. Acta hist. eccl. XIII, S. 315. Die Empfehlung des

Königs instantiae bezeichnet. 9 Theiner, I, 341 ff. 9) Bericht Münchows, XIII, 158.