Aufsatz 
Friedrich der Grosse und Graf Schaffgotsch, Fürstbischof von Breslau / von Paul Stettiner
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Der Papst sandte an Archinto am 2. Dezember 1747 eine genaue Instruktion.1) Dem Nuntius wurde die Aufgabe erteilt, sich von der Haltlosigkeit der Anklagen gegen Schaffgotsch zu überzeugen, sowie zu untersuchen, ob die Regierung des Bischofs Erfolg verspräche. Ausser der Vernehmung über die Gespräche desselben und über die Entweihung des Krucifixes solle der päpstliche Kommissar den Zeitpunkt der Wendung im Leben von Schaffgotsch bestimmen, ob er den Chor besuche, seine Pflichten als Domherr erfülle, ferner ob er öffentlichen Unter- haltungen beiwohne, Bälle und Theater aufsuche, den geistlichen Talar trage. Die Echtheit der von Bastiani gebrachten Zeugnisse sollen geprüft werden. Schliesslich erhielt Archinto noch den Auftrag, die Zustände der katholischen Kirche Schlesiens genauer festzustellen.

Wenn Berichte aus Rom bereits Ende Dezember 1747 die glückliche Vollendung der Bischofsangelegenheit melden, so eilten sie den Thatsachen weit voraus. Noch wusste man in Rom nicht, ob der König der Sendung eines päpstlichen Kommissars zustimmen werde.²) Der König sprach am 28. Dezember seine Zustimmung für die Person und den Auftrag aus, den Archinto erhalten hatte und ordnete die Ausfertigung eines Passes an. Die Freude, mit der man in Rom die königliche Zustimmung begrüsste, ist ein Beweis, dass man auf sie nicht mit Sicherheit rechnete, vielleicht weil man befürchtete, dass der König in dem Erscheinen des Nuntius die Zulassung eines fremden Richters in geistlichen Angelegenheiten erblicken würde. Der Staatssekretär sagte nach der Mitteilung:Je serais charmé qu'à Berlin on nous crúͤt bons Prussiens. Der Papst selbst rief wiederholt:Ringraziatelo tanto. 4⁴)

Die Untersuchung, die Archinto im Januar 1748 in Breslau abhielt, fiel äusserst günstig für Bastiani aus. Bis auf den Weihbischof Graf Almesloe sprach sich niemand gegen die Ernennung von Schaffgotsch aus. Fast alle Geistlichen sagten aus, dass sein Leben seit einiger Zeit vorwurfsfrei wäre. Ebenso sprach sich der schlesische Adel aus. Das Kapitel von Olmütz leugnete, dass Schaffgotsch im Jahre 1747 die Abzeichen eines Freimaurers ge- tragen.) Die Entweihung des Krucifixes bei öffentlicher Tafel konnte niemand bezeugen. Nach den übereinstimmenden Berichten von Münchow und Schaffgotsch ermahnte Archinto einen Teil der Geistlichen, jede Verbindung mit dem Wiener Hofe abzubrechen,sich zu keiner Zeit einigen soupqon gegen den König zu erlauben und dadurch die katholische Religion dem königlichen Schutze zu entziehen.)

Der Bischof selbst verstand es, durch sein Betragen die Zufriedenheit des Nuntius zu gewinnen. Er überreichte demselben die Denkschrift, welche er gemeinsam mit Freiherrn von Frankenberg ausgearbeitet hatte. Dieselbe enthält 40 Paragraphen, und am Ende derselben wurde zur Beseitigung der bestehenden Ubelstände die Vermittelung der mit Preussen verbün- deten katholischen Fürsten zu erbitten geraten.) An den König aber schrieb Schaffgotsch, dass er auf die Frage des päpstlichen Nuntius geantwortet hätte, que tout était sur l'ancien pied et qu'on n'avait changé rien dans l'essentiel mais seulement remédié dans de certains points, qu' ils maintenant n'auraient pu s'accorder avec la souveraineté de V. M. Er erwähnte zwar, dass Beschwerden bei dieser Gelegenheit überreicht seien; seine Autorschaft verschwieg er. Sodann schrieb er dem Könige, dass der Papst den Wunsch hätte, ihn im Besitze der Abtei

1) Theiner I, 315 322.

2) XIII, 109. Schreiben des Pater Regent, Rektors des Jesuitenkollegs zu Glogau 30. Dezember 1747 berichtet Bestätigung des Bischofs. Sein Schreiben an Archinto, XIII, 121, 9. Januar 1748. Uber die Bemühungen des Pater General beim Papste, XIII, 125. Der Papst übrigens geriet über den Versuch desselben, die Konfirmationsangelegenheit zu beschleunigen, in Zorn. Bericht von Bastiani, 27. Januar 1748, XIII, 134.

3) XIII, 108. 3

4) Bericht von Bastiani, XIII, 134.

5) Theiner, I, 328 ff.

6) XIII, 135. 138. 3.

7) Schreiben von Archinto, 19. Februar 1748. Theiner, II, 4- 6.