lui donnait l'accès auprès du Pape et du Ministre, Elle serait mieux servie. Car toute négo- ciation réussit en ce pays-ci quand on sait quel vent y souffle et les moyens d'en profiter.
Schon im April 1747 war von Rom aus das Anerbieten gekommen, die Vermittelung der preussischen Angelegenheiten an der Kurie zu übernehmen. Unter Zustimmung des Kur- fürsten von der Pfalz erbat dann der römische Ritter Coltrolini, der Geschäftsträger desselben in Rom war, die Ausfertigung einer Vollmacht, die aber wegen der Religion des preussischen Königs keinen offiziellen Charakter haben sollte.l) Zuvor hatte er beim Papste aus Furcht vor der Inquisition sein Festhalten an dem katholischen Glauben beteuert.²) Der Papst berubigte ihn, wie es hiess, mit der Bemerkung, dass er dem grossen Fürsten ohne Gewissensbedenken dienen dürfe. Am 27. August 1747 wurde die Vollmacht ausgefertigt.²) Jean Antoine Coltro- lini wurde mit der Vertretung der Interessen und Geschäfte des Königs und seiner katholischen Unterthanen an der Kurie beauftragt.4) Leider war die Wahl dieses Mannes nicht gut getroffen. Er genoss geringes Ansehen in Rom, war bei den Verhandlungen nicht diplomatisch und stiess durch seine hochfahrende Sprache beim Papste an.) Seine Berichte sind weder klar noch genau. Während der Papst durchaus keinen Anstoss an dem katholischen Vertreter des pro- testantischen Königs nahm, empfand man in Wien über diese Annäherung der Kurie und Preussens Beklemmungen. Der kaiserliche Hofkanzler Graf Ulfeld äusserte zum preussischen Gesandten mit ironischer Miene: C'était un phénomdène assez extraordinaire de voir l'agent d'un prince protestant à la cour du St. Père!⁰) Der König aber erklärte nur im Interesse der katholischen Unterthanen einen Geschäftsträger in Rom ernannt zu haben. Gerade die katho- lischen Eiferer sollten sich darüber freuen.
In dem Erlass des Königs an Coltrolini vom 7. Oktober 1747 wurden fast nur die Einwände, die man gegen die Person des Bischofs geltend machen könnte, in Betracht gezogen. Vertraulich oder im Namen des Fürsten Schaffgotsch könnte Coltrolini die Gründe für und gegen den Bischof besprechen. So oft er im Namen des Königs unterhandele, müsse er in höflichem, aber festem Tone die Ausfertigung der Konfirmationsbulle fordern. Car il serait au-dessous de ma dignité de soumettre en quelque manidère à la décision de la cour de Rome des droits, que je ne tiens que de Dieu seul et môme entrer là-dessus en discussion avec elle.
1) Die Schreiben von Diest, X, 810, 816, 828, Erlass von Friedrich X, 819, 822. Man wollte vor allem vermeiden, dass Briefe des Königs in die Hände von Ostreich fallen, durch dessen Gebiet die Briefe befördert werden mussten. Man legte die Briefe in ein besonderes Packet, umgab dies mit einer zweiten Hülle, die die Adresse eines dem preussischen Geschäftsträger in Köln befreundeten Grafen Riario trug. Dies Packet übersandte der Nuntius in Köln an den päpstlichen Staatssekretär; der Weg ging über Köln, Frankfurt a. M., Augsburg, Tirol, Venedig nach Rom. Trotz dieser Vorsichtsmassregeln gelangte der Papst doch in den Besitz von Abschriften der königlichen Erlasse vom 2. u. 9. Dezember. Vergleiche Bericht Bastianis XIII, 116, 8. Januar 1748, XIII, 95, Bastianis Bericht.
2) 16. Dez. 1748. X, 812.
3) Coltrolini erhielt eine geistliche Pfründe und freies Porto zugesichert. X, 849.
. 4) Laspeyres, Geschichte und heutige Verfassung der katholischen Kirche I, S. 359, sagt, dass die preussische Regierung damals sich schuldig erachten musste, jede offizielle Verbindung mit dem römischen Stuhle zu vermeiden, so lange dieser noch der von allen europäischen Mächten garantierten Königswürde Anerkennung verweigerte, cfr. I, 367, Anm. 11. Nur Privatagenten hatte Preussen zu jener Zeit in Rom. Indessen wird bei Ernennung des Geschäftsträgers dieser Frage gar nicht gedacht. Coltrolini pittet eine autorisation en général(les maximes de Rom ne permettant pas le charactère public, par la différence de réligion. Die Autorisation, 27. August 1747, X, 829. Ubrigens war er nicht der erste Vermittler eines akatholischen Staates an der Kurie. Von Kardinal Ottoboni sagt Bielke in seinem Schreiben, 14. Juni 1747, an Tessin: outre qu'il était Protecteur de France, était encore sous main. chargé des affaires de la cour de Russie par l'empereur Pierre Premier.
5) Dies Urteil fällen über ihn übereinstimmend der Papst(Brief an Archinto, Theiner I. 318), Schaffgotsch XIII, 96 und Bastiani XIII, 176. Charakteristisch für ihn ist, dass er dem Papste eine schriftliche Erklärung des Königs darüber zusagt, dass die Wahlen in Zukunft frei sein sollen. Brief des Papstes. Theiner I, 319; Bastianis Bericht, 2. Dez. 1747, XIII, 83. Von dieser Zusage berichtet Coltrolini kein Wort XIII, 82.
6) Bericht von Podewils, 14. Oktober 1747, XIII, 38; Erlass des Königs, 24. Oktober, XIII, 47.
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