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haben. Diesem geheim eingesandten Schreiben allein fügten sie eine Aufzählung der Reli- gionsbeschwerden bei. ¹)
In diesen Tagen wusste Schaffgotsch, ohne Verdacht zu erregen, sich immer mehr die Gunst seiner früheren Widersacher zu erringen. Er fing an, ohne Wissen des Ministers und Königs dem Papste Vorschläge zu unterbreiten. Er arbeitete gemeinsam mit seinem ehemaligen Gegner, Freiherrn von Frankenberg, eine gewaltige List von Religionsbeschwerden aus.²) Da der Glaube an den Eifer des designierten Bischofs für die katholischo Kirche noch nicht felsen- fest gewesen sein kann, so wusste der schlaue Prälat durch Versprechungen die feind- seligen Geister sich zu gewinnen. Schon im Dezember 1747 erbat er für einen Neffen des Freiherrn von Frankenberg, einen Grafen von Frankenberg, die Probstei in Breslau. 3) Der König lehnte diese Bitte ab. Im Februar 1748 bemerkte Muenchow, dass Schaffgotsch ohne Rücksicht auf Gesinnung Canonikate verspräche.4) In einer Liste, die er dem Papste einreichte, schlug er für die damals vakanten Benefizien zum Teil Personen vor, die er als wenig treue Anhänger des König kannte. In dieser Liste war Graf Almesloe zum Prälaten der Domkirche zu Breslau, ein jüngerer Bruder von Schaffgotsch zum Probst der Kirche vom heiligen Kreuze in Breslau vorgeschlagen.5) Später bekannte er, dass er sich in diesen Schritten übereilt habe. Den Zweck hatten sie erfüllt. Immer mehr erwarb er sich das Vertrauen des katholischen Klerus.
So berichten denn die drei ersten Prälaten der Domkirche in Breslau bereits am 8. Dezember, dass der Urheber aller Ubel, die der katholischen Kirche Schlesiens in den letzten Jahren zugestossen seien, der Kardinal Sinzendorf gewesen, ja dass dieser den König zur Ernennung des Koadjutors bewogen habe. Es sollte dies sicherlich den Umschwung der eigenen Gesinnung erklären. Denn wofür man früher den Fürsten Schaffgotsch verantwortlich gemacht hatte, das liess sich jetzt leichter und sicherer als Schuld des Kardinals erklären. In diesem Schreiben sowie in einem zweiten vom 16. Dezember 1747, das vom ganzen Kapitel unterzeichnet war, legte man den grössten Nachdruck darauf, dass der Papst seine Zugeständnisse d. h. die Konfirmation des Bischofs, pari passu mit dem Könige mache.⁰) Namentlich die freie Wahl gilt hier als das wichtigste Zugeständnis, das man vom Könige zu erlangen sich bemüht. Dem Schreiben lag wieder unter anderm eine Reihe von Religionsbeschwerden bei. So war denn der Widerstand des Kapitels gehoben. Nicht zu erhöhter Treue für den König hatte der
1) Theiner I, 308. Münchow reichte das erste Schreiben in deutscher Ubersetzung am 22. Ok- tober, XIII, 51 dem Könige ein. Wenn er sagt, dass das Kapitel den Papst in diesem Schreiben um Konfirmation von Schaffgotsch bittet, so stimmt das mit dem mitgeteilten und durch Bastiani dem Papste überreichten lateinischen Original nicht überein. Es müsste also der Text, der Münchow vorlag, anders gelautet haben, oder der Minister berichtet ungenau. Lehmann, XIII, 51 Anm. 2, bemerkt, dass der Ubersetzung die gravamina religionis nicht beiliegen. Dieselben scheinen überhaupt nur dem geheim durch den Wiener Nuntius übersandten Briefe beigefügt zu sein; denn weder der König noch Schaff- gotsch berühren diese Beschwerden, welche auf mannigfache Streitfragen früherer Jahre Bezug haben. Bastiani selbst kennt sie nicht, sondern erklärt dem Papste gegenüber, dass er sich keiner anderer Reli- gionsbeschwerden als der des Geldbeutels erinnere. Theiner I, 319.— Theiners Wendung:„Diesem Berichte legte das Kapitel die Religionsbeschwerden bei“ kann sehr sich wohl auf die geheime Sendung beziehen. Cf. Theiner I, 308.
2) Vergl. Schreiben von Archinto an den Papst. Theiner II, 4.
3) Schreiben von Schaffgotsch XIII, 96.
4) Bericht Münchows 9. Febr. 1748 XIII, 139.
5) Bastiani nennt in seinem Berichte vom 27. Januar 1748, XIII, 134 zwar nicht Schaffgotsch als Urheber der Liste, aber das eigene Geständnis sowohl(Bericht Münchows 29. März 1748) als auch der Ausdruck Bastianis comme Mgr. le prince me le mande beweisen seine Autorschaft. Vergl. Theiner I, 351.
6) Urkunde XIX und XX bei Theiner II, 180. Der Papst beantwortet es den 6. Januar, Ur- kunde 68. Ubrigens sind die dem Schreiben vom 16. Dezember beigefügten Beschwerden nicht, wie Lehmann XIII, S. 101 angiebt, die bei Theiner II, 185 aufgezählten. Diese waren vielmehr schon dem Berichte vom 20. Oktober angefügt.


