Aufsatz 
Friedrich der Grosse und Graf Schaffgotsch, Fürstbischof von Breslau / von Paul Stettiner
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Wort und Haltung genügte er den wenigen Pflichten, die er als Abt und Domherr zu erfüllen hatte. Die Bitte, die der König gewährte, die Prozession am Frohnleichnamsfeste in Halberstadt durch eine Strasse führen zu dürfen, spricht, wenn sie im Juni 1747 wirklich wiederholt wurde, nicht für einen Gesinnungswechsel in dieser Zeit.¹) Denn er hatte dasselbe bereits im Jahre 1743 erbeten und bewilligt erhalten. In Wirklichkeit hat er bis zum Tode Sinzendorfs sich um die Interessen des Papstes wenig gekümmert. Sinzendorf hatte den Vor- schlag gemacht, den Papst um die Bewilligung des Ernennungsrechtes zum Koadjutor und andern geistlichen Stellen zu ersuchen. Schaffgotsch hingegen erwirkte, dass die Antwort des Papstes nicht abgewartet wurde.2) Und als Koadjutor suchte er sich die Sporen zu verdienen, indem er den König auf die erste Vakanz aufmerksam machte, für die das Recht der Nomination in Anspruch genommen werden müsste. C'est le premier cas, schreibt der eifrige Koadjutor an Münchow, qui existe à pouvoir nommer aux bénéfices électives après la déclaration faite du roi dans tout le pays. Ainsi il faut tenir ferme et montrer les dents à la cour de Rome. ³) Er schlug vor, das Vorschlagsrecht für eine Abtissin dem Kloster zu lassen und von den vier oder fünf Erwählten eine zu ernennen. Nach diesem Verfahren wurden denn auch in den nächsten Jahren die Ernennungen vollzogen.

Der Papst Benedikt XIV. erkannte die Ernennung von Schaffgotsch nicht an, weil er an seiner Person Anstoss nahm und auch das Zugeständnis des Nominationsrechtes einem pro- testantischen Könige nicht machen wollte.4) Kardinal Sinzendorf berief sich bezüglich der Ernennung durch den König auf das Beispiel Frankreichs. Der Papstꝰ) meinte, dass der Kardinal den Unterschied zwischen einem katholischen Regenten und einem Herrscher von anderer Religion als Bagatelle behandele. Ein solches System der Toleranz würde die Grund- lagen des heiligen Stuhles untergraben. Der Staatssekretär der Kurie sprach diesen ent- schiedenen Willen der Kurie, nicht nachzugeben, dem Kardinal Alexander Albani gegenüber noch im Jahre 1746 auf.) Ein vertrauter Freund dieses angesehenen Ministers der Kurie Abbé Nicolini, klärte den Staatsminister Podewils in demselben Jahre über die wahre Meinung des Papstes über Schaffgotsch aus.7) Man glaubte in Rom, dass der König ausdrücklich einen Erzschelm erwählt habe, um die Grundlage der katholischen Religion in Schlesien zu erschüttern. So sprach denn auch der Papst es noch im Juli 1747 aus, dass, so lange er lebe, Schaffgotsch nicht die Bestätigung erhalten werde. ³)

So standen König und Papst scheinbar unversöhnlich gegenüber, als am 28. Sep- tember 1747 Sinzendorf starb und der Bischofssitz in Breslau vakant wurde. ²)

Schaffgotsch bat sofort den König, ihn zum Bischof zu ernennen und ihn in die Rechte desselben einzuführen. Er verbürgte sich bei Ehre und Gewissen, dass die Kurie sich fügen würde. Sein Bestreben richtete sich nunmehr darauf, im Domkapitel zu Breslau für sich Stim- mung zu machen. Denn Graf Münchow hatte sich in der Beobachtung getäuscht, dass das Kapitel sich nach vollzogener Ernennung des Koadjutors beruhigt hatte. ¹⁰) Im geheimen hatte es alle Akten, welche sich auf die Ernennung von Schaffgotsch zum Koaqjutor bezogen, durch

1) Theiner I, 201 und Ordre an das Departement der geistlichen Sachen, Juni 1743. X, 336.

2) Schreiben von Schaffgotsch, Januar 1744, X, 486. V. Majesté gagnerait infiniment... étant, en droit de nommer tous les principaux du clergé. Mais je ne vois pas pourquoi on ne puisse faire cela à droiture, sans attendre la réponse de la cour de Rome.

3) Schreiben von Schaffgotsch an Münchow, Juni 1744. X, 579.

4) Vergl. Möhrs. S. 37 39.

5) Schreiben des Papstes vom 18. April 1744. Dok. 58 bei Theiner.

6) Gonzaga an Albani. April 1746. X, 703.

7) Podewils Bericht X, 730. Über Nicolini Theiner I, 235 Anm.

8) Schreiben des Papstes an Sinzendorf. Dok. 65, 15. Juli 1747. Cf. Theiner I, 231. Cf. auch Schreiben von Schaffgotsch, November 1746, über l' intétement invincible de la cour de Rome.

9) Schreiben Breslau, 28. September 1747. XIII, 2.

10) Bericht Münchows, 25. April 1744. X, 554.