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der wetterauischen Reichsburgen und Ganerbenschlösser Friedberg, Gelnhausen, Reifenberg, Cronenberg, Lindheim, Falkenstein, Dorheim und. Staden.— In vollstem Masse aber erkannte die Bedeutung der Ganerbschaften der grösste Vertreter der Reichsritterschaft den Anmassungen der Fürsten gegenuber, der Ritter Franz von Sickingen. Er war einem der angesehensten Geschlechter des niedern Adels entsprossen ⁴⁰⁴), und ein reicher, von den Vorfahren ererbter Besitz sicherte seine eigene unmittelbare Stellung; aber er sah die Gefahren, die seinen Standesgenossen bei der geringen Macht der meisten von ihnen drohten. Hier galt es gemeinsames und einmüthiges Handeln, und, wie Sickingen allen bedrängten Rittern seine Burgen, die„Herbergen der Gerechtigkeit“ öffnete, so veranlasste er auch andere zu gleichem Thun und wies mit sicherem Blick auf die Ganerbenhäuser hin als wichtige Sammel- und Stutzpunkte für grössere Unternehmungen. Das kann keinem Zweifel unterliegen; er selbst war Gemeiner mehrerer Schlösser¹o⁵), Hauptmann auf dem Drachenfels, den„er zum Sammelplatz für den zahlreichen wasgauer Adel gut zu benutzen wusste“ ¹⁶); und als seine Burg Landstuhl durch die vereinten Anstrengungen der Fürsten gefallen war, und er selbst bei der Vertheidigung sein edles Leben eingebüsst hatte, da zogen die Verbündeten in richtiger Erkenntniss auch vor den Drachenfels, und auch dieser sank.
Scheinbar war mit diesem Ausgange der Sickingischen Fehde für die Fürsten viel gewonnen, aber die folgende Zeit lehrte etwas Anderes. Durch die Ganerbschaften und ihre Fortsetzungen, die Ritterbunde, hatten die Ritter es dahin gebracht, dass bei der Reichseintheilung des Kaisers Maxi- milian ihnen zwar keine Stelle in den Kreisen, in deren Umfange ihre Güter lagen, eingeräumt wurde, dass aber ausserhalb derselben ihre reichsunmittelbare Stellung vollkommen anerkannt war. Nachdem diese sichern Grundlagen errungen, waren die Hülfsmittel dazu überffüssig geworden; sie enthielten zu viel von dem, was eine freiere Entwicklung hemmen musste, und so entledigte man sich ihrer, gleichwie einer schützenden Hülle, die die Kindheit des jezt zum Bewusstsein seiner Stellung gelangten Ritterstandes treulich behütet hatte. Die Ganerbschaften hatten ihre Mission erfüllt; in dieser Mission besteht ihre volle Berechtigung; was über diese Zeit hinaus liegt, hat für den Historiker, der die Entwicklung einer Erscheinung verfolgt, kein Interesse. In der alten ge- wohnten Form der Ganerbschaft sassen die Ritter wohl hier und da noch lange auf ihren Schlössern; aber die Zeit war eine andere geworden, keine politische Bedeutung knüpfte sich mehr an die Gan- erbschaften, und eine nach der andern löste sich auf oder zeitigte, wenn sie weiter bestand, in ihrem Schoosse nur kleinliche Streitigkeiten, von denen uns die erhaltenen Urkunden ein nur allzu deutliches Bild entwerfen. ¹07) Es würde zwecklos sein, darauf näher einzugehen. Unsere Ganerbschaften waren eine mittelalterliche Institution, und als solche müssen sie gewürdigt und dargestellt werden; als das Mittel- alter von den neuen Ideen, die immer weiter um sich griffen, zu Grabe getragen wurde, nahm es auch unsere Genossenschaften mit sich; was von diesen zurückblieb, war nur ihr Schatten. 6
¹⁰½) Das später zu der reichsunmittelbaren Reichsritterschaft in Schwaben, Franken und am Rhein ge- hörte und in den letzten Tagen des Reiches so ansehnliche Güter besass, dass es 1793 in das schwäbische Grafencollegium eingeführt und 1803 mit einer Entschädigung für seine linksrheinischen Verluste bedacht wurde.
10⁵) s. Anm. 99.
1⁰6) Lehmann a. O. . ¹07) So sagt K. Asbrand(in Bader's Badenia I S. 378 f; vgl. Anm. 24) vom Stauffenburger Burgfrieden von 1456:„Er ist ein Spiegel, dor ein Stück socialer Vergangenheit im engen Rahmen fasst; Zukunft spiegelt sich keine mehr in ihm.“


