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I) Vorfeier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Freitag den 19. März, 10 U. Vorm.
PROGRAMM:
1. Choralgesang(sämmtlicher Schüler). 2. Festrede. 3. Heil Dir im Siegerkranz(Gesang sämmtlicher Schüler). 4. Deklamation: Dem Kaiser Wilhelm, v. Kauffer(K. Gemeling 1).
„ Zum 22. März, v. Fr. Adami(Fr. Hochhuth I). 5. Gesang(1. Chor): Deutschland, Deutschland über alles. 6. Deklamation: Wilhelm Tell II, 1(E. Junghans II. R. Stück II). 7. Gesang(1. Chor): Nord und Süd. 8. Deklamation: Deutschlands Kleeblatt(R. Hüther III r).
„ Ode an den Kaiser(W. Brandt III r). 9. Gesang(1. Chor): König Rhein. 10. Deklamation: Zum 22. März(W. Lieber III g).
Unserm Heldenkönig Wilhelm(E. Gebhard IV g).
11. Choralgesang(alle Schüler).
Das Schuljahr schliesst Sounabend den 20. März mit Verkündigung der Versetzung. Ent- lassung der abgehenden Schüler und Austheilung der Censuren.
Benachrichtigung.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 5. April, die Prüfung neuer Schüler, mit Aus- nahme der für die 3. Vorschulklasse angemeldeten, findet an diesem Tage von 8 U. Vorm. ab, die Einweisung sämmtlicher neuen Schüler in ihre Klassen um 11 Uhr Vorm. statt.— Bei dieser Gelegenheit werden folgende Bestimmungen in Erinnerung gebracht.
Aufnahme-Bedingung für die 3. Vorschulklasse: In der Regel das vollendete 6. Lebens- jahr. Vorkenntnisse sind weder erforderlich noch auch erwünscht, da die Erfahrung lehrt, dass die in diese Klasse eintretenden Schüler durch vorher erhaltene Unterweisung, die das Interesse für den Schulunterricht abschwächt, eher gehemmt als gefördert werden.
Für die Aufnahme in die Sexta ist erforderlich ein Alter von neun Jahren, Fertigkeit im Lesen uad Schreiben(auch lateinischer Schrift), die Fertigkeit ein einfaches Dictat ohne grobe Fehler nachzuschreiben, Kenntniss der vier einfachen Rechnungsarten in benannten und unbe- nannten Zahlen.
Sämmtliche Schüler haben vor der Aufnahme ihren Geburtsschein und Impfschein, die Schuler, welche das 12. Jahr zurückgelegt haben, haben den Schein uber die zweite Impfung vorzulegen.
Die Wahl der Pensionen für auswärtige Schüler bedarf der Genehmigung des Direktors; zum Nachweis geeigneter Pensionen ist derselbe bereit.
Der Direktor: Vogt.


