Aufsatz 
Über die Ganerbschaften des deutschen Mittelalters
Entstehung
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unterworfen, aufgehoben wurde. Nach einem Vertrage mit der Stadt Speier, die durch ihre Fehde sehr gelitten hatte, schlossen die Ganerben 1461 einenzweckmässigeren Burgfrieden, in dem sie ihr Unrecht offen eingestanden. Es heisst nämlich darin: auch sich dick begibt, daz dem fremden man von den jhenen die nit gemeyner sint und sich des Slohss bruchen, smehe und schade ge- schicht, daz den gemeynern leyt ist, auch daz hinfur der kauffmann des sicherer wandeln moge.3) Was für gefährliche und langwierige Fehden durch die Ganerbschaften veranlasst wurden, zeigt unter andern auch der Kampf der Frankfurter Bürger mit den Gemeinern des in der Nähe ge- legenen Schlosses Bickenbach im heutigen Rheinhessen, der von 1441 bis 1463 dauerte.*) Be- sonders schmerzlich empfanden es die Bürger der Reichsstadt, dass auf dem Schlosse viele ihrer Feinde enthalten wurden, und erst nach einer mit geringen Unterbrechungen 22 Jahre lang gefüuhrten Fehde gelang es ihnen, im Jahre 1463 die genannte Burg zu nehmen und niederzu- brennen. Eine räumlich noch weitere Ausdehnung gewann die Fehde der Fürsten gegen die Veste Tannenberg, deren Ganerben unter Führung des kriegstüchtigen Hartmud von Cronenberg*s) durch schweren Landfriedensbruch die Erbitterung aller Nachbarn erregt hatten. Schon seit dem ersten Juli 1399 hatte der Pfalzgraf Ruprecht der spätere Kaiser die Burg, die nur 56 Vertheidiger zählte, berannt, und noch war nichts erreicht, als um die Mitte desselben Monats ein stattliches Heer anrückte. Die Truppen der drei rheinischen Erzbischöfe, des Bischofs von Speier, vieler Grafen, Herren und Ritter, die Contingente der rheinischen und wetterauischen Reichsstädte trafen ein, ja selbst vom Herzog von Oesterreich und dem Grafen von Württemberg erschien Zuzug. Endlich am 21. Juli wurde die Veste erstürmt, die Ganerben mit ihren Knechten, fast alle verwundet, zu Gefangenen gemacht, und der ganze Burgbau der Zerstörung preisgegeben.*)

Neben solchen entschiedenen Schattenseiten, die indess auf Rechnung jener gesetzlosen Zeit, zu setzen sind, wie wir sahen, und mit denen auch die heldenmüthige Tapferkeit, wie sie diese Kämpfe uns zeigen, einigermassen aussöhnt, zeigen sich doch auch ebenso entschiedene Lichtseiten. Abgesehen von dem nur zweifelhaften Ruhm, dass die Ganerbenhäuser dem bedrängten Edelmann eine Zufluchtsstätte boten und damitHerbergen der Gerechtigkeit, aber auch wahreGaunernester waren, muss die Theilnahme, die viele angesehene Fürsten den Ganerbschaften schenkten, und die schliesslich zu ihrer Aufnahme in dieselben führten, auf eine gesunde Basis unserer Gemeinschaften hinfuhren. Viele Fürsten mag allerdings auch die Absicht. Einfluss auf die Ganerben und ihre ganzen Angelegenheiten zu gewinnen*) und die ersteren von allen gefährlichen Unternehmungen, zu denen sie nur zu leicht geneigt waren, fernzuhalten, und die Begierde nach einem schönen Be- sitze, der im Umkreise ihrer Besitzungen lag. veranlasst haben, die Aufnahme nachzusuchen; obwohl, um nur dies zu erreichen, ihnen in den gewaltthätigen Zeiten des Mittelalters andere Mittel zu Ge- bote standen. Wenn ein Fürst sich von den Gemeinern eines Schlosses enthalten liess, so suchte er Schutz und eine Stütze in gefahrvollen Unternehmungen; und auch die wirkliche Aufnahme als

) Lehmann, pfälzische Burgen I, 119.

*) Mitgetheilt von Usener im Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst, II, 6, 33 ff.

2⁵) Er stammte aus dem berühmten Geschlechte, das von seinem Ganerbenhause Kronberg im Taunus (v. Gerning, die Lahn- und Maingegenden 35 ff.) sich der Stadt Frankfurt mehr als einmal gefährlich zeigte.

96) v. Hefner und Wolf, die Burg Tannenberg und ihre Ausgrabungen, 1321.

²¹) Später benutzten die Fürsten die Geldverlegenheiten der Ganerben sehr oft, Antheile und zwar

substantielle an der Besitzung der Genossen zu erlangen: vgl. das Beispiel der Ganerbschaft Bönnigheim Aum. 26: siehe die Verzeichnisse der reichsritterschaftlichen Güter bei Büsching und Berghaus.