Aufsatz 
Die objektive Apperzeption und ihre pädagogische Bedeutung
Entstehung
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4. Die objektive Analyſe unſeres Erkennens hatte uns vorhin gezeigt, daß die Frage nachwahr undfalſch einzig auf die Beziehung unſerer Vorſtellungen zum Gegenſtand geht. Es fragt ſich darum: Welches Geſetz beherrſcht dieſe Beziehungen? Unter welcher Bedingung haben wir richtig bezogen? Da wir nicht in die Dinge ſelber hineingelangen, muß dies Geſetz in unſerem Erkennen ſelber gefunden werden. Da finden wir denn auch, daß wir überall da von Wahrheit reden, wo wir unſere Vorſtellungen objektiv eindentig bezogen und verknüpft haben. Dies iſt das Weſen von Kant's dieobjektiver Einheit der Apperzeption. Dieſer gemäß verfahren, ohne es zu merken, auch diejenigen, die unſere zweite Betrachtungsweiſe kurzerhand von ſich abweiſen, und, ſich über die letzten Kennzeichen von wahr und falſch keine Rechenſchaft gebend, mit dem Urteil begnügen:Unſere Urteile ſind wahr, wenn ſie mit den Dingen und Vorgängen übereinſtimmen.

5. Dieſe objektive Forderung, daß unſere Vorſtellungen eindeutig bezogen und verknüpft ſein müſſen, damit deren Beziehung(das Urteil) wahr ſei, bedingt nun in unſerem ſubjektiven Erkenntnisverfahren zunächſt den Unterſchied von Perzeption und Apperzeption, oder von Wahrnehmungs⸗ und Erfahrungsurteilen. Ich ſehe z. B. einen Feuerſchein da drüben, er ſteht deutlich vor mir imBlickpunkt, nicht bloß imBlickfeld meines Bewußtſeins; die Aufmerk⸗ ſamkeit iſt auf ihn gerichtet. Dennoch habe ich, ſo lange ich nicht weiß, worauf ich ihn beziehen kann, eine bloße Perzeption*). Sobald ich aber inne werde, daß es ein bloßes Bild in meinem Auge, oder ein in der Scheibe geſpiegelter Feuerſchein, den ich nach außen verlegen zu müſſen glaubte, oder in Wirklichkeit eine Flamme von einem brennenden Strohhaufen iſt; ſobald ich alſo die neue Vorſtellung mit einer früheren Vorſtellungsgruppe verbunden und mit dem Bewußtſein objektiver Giltigkeit auf den nämlichen gegenſtändlichen Zuſammenhang bezogen habe: ſo habe ich apperzipiert; aus dem Wahrnehmungsurteil iſt ein Erfahrungsurteil geworden. Und dies Urteil beſagt, daß ich überzeugt bin, mein Urteil beſitze Giltigkeit für jedes Bewußtſein, ja es ſpreche einen ſachlichen That⸗ beſtand aus, der für den Gegenſtand zuträfe, ſelbſt wenn kein Bewußtſein ihn wahrnähme.

6. Dieſen einfachen und meines Erachtens klaren Apperzeptionsbegriff anzuerkennen, ſträubt ſich die moderne Pſychologie faſt durchweg. Wohl kann und will ſie den objektiven Charakter der Apperzeption nicht beſeitigen; aber ſie löſt ihn doch in dem ſubjektiven, pſychologiſchen Erkenntnis⸗ verfahren auf und beraubt damit das Erkennen ſeines allgemein giltigen Zielpunktes. Schon Herbart(Pſychol. als Wiſſenſch. I 55) verwiſcht den Grundcharakter der Apperzeption, wenn er ſagt:Vorſtellungen werden nur dann apperzipiert, wenn ſie ſelbſt Objekte eines neuen Vorſtellens werden; trotzdem er im übrigen Kant's Kategorien für die äußere Apperzeption beſtehen läßt. Ganz pſychologiſch wird die Apperzeption von Lazarus, Steinthal, Lotze u. a. gefaßt. Auch Wundt, deſſen Auffaſſung Staude(Philoſ. Studien I, 2, S. 211) teilt und vertritt, läßt die Apperzeption weſentlich einen pſychologiſchen Willensakt ſein, nach dem das Bewußtſein objektiv verknüpft, alſo ein pſychologiſches Verfahren, ohne daß ein objektives Verknüpfungsgeſetz, nach dem ſich der Wille zu richten hat, ausreichend betont wäre. Dem entſprechend laufen auch die Definitionen verſchiedener Pädagogen wie Frick, Schiller, Kern im neſentlichen auf die rein pſychologiſche Angabe hinaus, daß vorhandene Vorſtellungen neue apperzipieren. Auch K. Lange in ſeinem vielfach ſehr inſtruktiven Buche über Apperzeption(4 Aufl. Plauen 1891), der ſehr ſtark die objektive Seite der Apperzeptionsthätigkeit betont, betrachtet ſie doch durchweg als pſychologiſches

*) Gegen Wundt, Phyſiologiſche Pſychologie II, 236.