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Mehr, als diese Citate, fällt in die Wagschale das Argument Weil'’s, Muhammed könne desshalb keine Prädestination lehren, weil er die Erbsünde leugne, sich oft gegen die Idee einer Zurechnung fremder Sünden verwahre, keine andere Gnade kenne, als die Offenbarung durch Propheten. Der reumüthige Sünder wird begnadigt. II, 38 f. Glaube an die Offenbarung ist nöthig. Es coincidirt der göttliche Wille, sofern er den, welcher das Gute will, stärkt, den dem Bösen Anhangenden dagegen verbärtet. XIII, 29 f., XIV, 104 ff., II, 213.„Gott sandte Propheten herab und leitete damit die Gläubigen.“— Die eigentliche Prädestinationslehre, sagt Weil, ein Product der Ommejaden, gegen welche Maabad bereits im ersten Jahrh. der Hidjrah opponirte, und nach ihm die Secte der Mutazal, sei nirgends so geschärft und bestimmt im Koràân ausgesprochen, wie in der hl. Schrift act. 13, 48; Röm. 8, 28— 30. Sonach kümen die prädestinatianischen Anklänge gar nicht in Betracht, als accidentelles Moment des korânischen Lehrbegriffs. Und in der That macht der letztere den Eindruck einer Fleischesreligion, welche höchstens die Ideen eines gemüthlichen Rationalismus begreifen will. Dass aber die häufigen Worte„Gott leitet, wen er will, und lässt im Irrthum, wen er will“ nicht so leicht hinweg interpretirt werden dürfen, leuchtet von selbst ein. Alle derartigen Versuche, den Prädestinatianismus als fremdartiges Element aus dem Koràân ausscheiden zu wollen, führen zu den grössten Gewaltthätigkeiten gegenüb er den einfachen Textesworten.
3) Die Wahrheit wird in der Mitte liegen müssen. So kämen wir denn zu einer
vermittelnden Ansicht, welche anerkennt, dass der Korân das Entgegengesetzte in sich
vereinigt, ein Uebelstand, welcher den späteren Dogmatikern unsägliche Mühe bereitet hat. Die bedeutendsten derselben und die meisten haben sich in den absoluten Rath- schluss Gottes geflüchtet und alle Exegetenkünste angewandt, um den Pelagianismus aus den Urkunden des Glaubens hinauszuschaffen. Besonders hat Nöldeke die vermittelnde Ansicht vertreten in seiner gekrönten Preisschrift„Geschichte des Korâns“, 1860 und in seiner Abhandlung über Muhammed in Herzog's Real-Encykl., Bd. 18, p. 811 ff. Der Satz von der Ergebung(Islam), sagt er, führe zur Lehre von der unbedingten Willens- unfreiheit des Menschen, welche auch oft scharf genug ausgesprochen sei. Wenn nun Muhammed diese Lehre nicht glücklich habe durchführen können, sich bei moralischen und praktischen Vorschriften sogar in der Regel im Sinne des liberum arbitrium aus- spreche, so sei ihm als Volkslehrer dieser Widerspruch offenbar nie zum Bewusstsein ge- kommen, die späteren Dogmatiker aber und Philosophen hätten sich alle auf Koränstellen berufen können. Und was ist nicht alles bei uns Christen aus der heiligen Schrift be- wiesen und abgeleitet worden? Wir haben, im Wesentlichen auf dem von Nöldeke vertretenen besonnenen Standpunkt stehend, zwei Gedankensysteme im Korân zu scheiden, die uns in einem verarbeiteten Ganzen vorliegen; werden jedoch sehen, wie das decretum durch seine Wucht mit der Zeit alle anderen Vorstellungen erdrückt, nachdem es bereits als Islam den Glauben im Koran präformirt hatte, wie die Religion des Schreckens, deren Kern Eschatologie ist, nur in einem solchen Dogma Beruhigung finden, und der den ganzen Lehrbegriff des Korän, seine Eschatologie nicht minder, als seine Gottesidee bis in's Einzelste durchdringende und beherrschende Dualismus allein im starren Begriff ab- soluter Gewalt seine Versöhnung erlangen konnte. So wie Muhammed den von ihm selbst eingeführten Gottesnamen Rahman wieder aufheben und durch den allein geltenden


