Aufsatz 
Das Dillenburger Schloß / von August Spiess
Entstehung
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und 30 Malter Weizen verlangt. Dazu kommen noch 52 Malter Korn für die Hunde; übrigens wird hier die Bemerkung gemacht:Und ist unsere Meinung, dass vnser gn. Herr hinfürder im Haus nicht mehr dann 24 Steuben-, 12 Winde und 4 Hetzhunde halten wolle. Gerste werden 150, Hafer 1000 und Hopfen 150 Malter angefordert.

In Bezug auf den Keller heisst es in dem Ueberschlag:Es müssen jährlichs 60 Fuder Weins gekauft werden und 80 Fuder Bier. Vor- rath an Wein hatte man im Jahre 1566 auf dem Schlosse 105 Fuder; doch bringt das Verzeichniss derselben wenige berühmte Namen:feiner Rheinwein,Rüdickheimer,Förster. Die Mehrzahl bestand aus den meist selbst gezogenen Lahnweinen: Löhnberger, Laurenburger, Obernhofer, Nassauer Rother, Dausenauer, sodann Horchheimer, ferner aus zum Theil ominösen Etiketten, die heutzutage gänzlich verschollen sind, wie Rückauer, Wasserlocher, Rodenbächer, Michelbacher, Rolshauser, Schafheimer etc.

DieSumma Summarum für Kuch, Potteley vnd Backhaus an gelt angeschlagen beträgt 7854 gl. 12 alb.

Dem Grafen Johann succedirte in Dillenburg sein Sohn Wilhelm Ludwig, während die Herrschaften Siegen, Beilstein, Dietz und Hadamar an dessen Brüder fielen. Schon früher zum Gouverneur von Ostfries- land gewählt, gab dieser die einträgliche Stelle nicht auf, und liess seine Erblande, welche er nur selten besuchte, durch zuverlässige häthe, an deren Spitze ein Dr. Schorey stand, verwalten. Auf Schloss Dillen- burg, welches seine Stiefmutter, Johannette von Sayn-Wittgenstein, Johanns des Aelteren dritte Gemahlin, als Wittwensitz bewohnte, wurde ein äusserst sparsamer Haushalt eingeführt. Die Verhältnisse nöthigten dazu, denn diekleinen und treuherzigen Mittel, welche Graf Johann für die Befreiungskämpfe in den Niederlanden aufgewendet, betrugen denn doch ausser dem, was das Land beigesteuert hatte und was aus dem Verkauf der Kostbarkeiten erlöst worden war, die für die damalige Zeit sehr beträchtliche Summe von 700,000 Gulden, welche er seinen Kindern als Schulden hinterlassen musste. Verhandlungen mit den Niederländischen Ständen wegen Wiedererstattung derselben hatten zu keinem Resultat geführt. Noch im Jahre 1613 erhielt ein Abgeord- neter an diese die Instruction, zu erklären,was uns vor eine grosse und nunmehr unerträgliche Bürde von Schulden obliegen thut, und dass wir(menschlicher Weise davon zu urtheilen) unseres uralten löblichen Hauses Nassau gründlichen Verderb und Untergang länger nit verhüten können, wofern J. H. M. uns nit leidliche schleunige Hülff zu leisten ausstellen würden. Unter solchen Umständen gab denn Wilhelm Lud- wig neben vielen anderen beschränkenden Anordnungen auch die Wei- sung, dass fortan nur zwei Pferde für eine Kutsche und dein Reitpferd auf dem Schlosse gehalten, dass kein Fremdervff das Haus gelogirt,