Aufsatz 
Das Dillenburger Schloß / von August Spiess
Entstehung
Einzelbild herunterladen

11

nach Schloss Dillenburg in Gewahrsam gebracht. Während der Prin- zessin zuerst Dietz, dann Beilstein, ein Schloss auf dem Westerwalde als Aufenthalt zugewiesen wurde, und sie in diesem von Basaltkuppen umgebenen abgelegenen Asyle hinlänglich Musse hatte, ihr Vergehen zu bereuen, schmachtete Rubens im Gefängnisse, bis durch die Selbstver- leugnung und Aufopferung seiner edlen Gattin Marie, geb. Pypelingk, welche 6000 Reichsthaler als Bürgschaft hinterlegte, derselbe aus seiner Haft entlassen wurde und Siegen als Wohnort unter der Bedingung an- gewiesen erhielt, nicht ohne die Erlaubniss der Grafen von Nassau- Dillenburg die Stadt zu verlassen ²). Am 10. Mai, gerade am Pfingst- feste des Jahres 1573, langte er daselbst bei seiner Familie an. In Siegen wurde denn auch den 27., 28. oder 29. Juni des Jahres 1577

²) In dem hierauf bezüglichen von Jehan Ruebens und Maria Pypelingk unter- zeichneten zweiten Actenstücke vom 24. Juni 1574, heisst es in heutiger Schreibweise:Ich Maria Pypelingk, Johann Rubens Hausfrau, bekenne hiermit öffentlich für mich, meine Erben und Erbschaftsnehmer, dass auf vor- gehende Unterhandlung und geschehene Abrede ich bei dem wohlgeborenen Herrn Herrn Johann, Grafen zu Nassau Catzenellnbogen, Vianden und Dietz, Herrn zu Beilstein, meinem gnädigsten Herrn, sechstausend Thaler angelegt, und dreihundert Thaler jährlicher, doch ablöslicher Renten erkauft habe, ver- möge einer derwegen aufgerichteten und mir zugestellten Verschreibung, so von Worten zu Worten lautet, wie folgt: Zu wissen, nachdem sich zugetragen, dass Johann Rubens von dieser Zeit seiner ihm wohlbewussten, auch von ihm selbstbekannten und ohnehin beweisslichen Misshandlung halber(einen Ehe- bruch belangend) in Unsere, Johanns, Grafen zu Nassau etc. und Unserer Ge- brüder Haft gekommen, Wir auch befugte Ursache gehabt haben, ihn seiner Verwirkung nach nicht allein in Haft und gefänglicher Verwahrung zu be- halten, sondern auch nach rechtlicher Ordnung am Leben zu strafen; und aber auf seiner Hausfrau Maria Pypelingk, auch anderer Leute vielfältiges unterthäniges Ansuchen, Bitten und Flehen erfolgt ist, dass Wir sämmtlichen Gebrüder auf vorgehende Versprechung, dass er nichts desto weniger Unser Gefangener sein und pleiben, sich auch jederzeit und so oft Wir solches begehren würden, an die Orte, die Wir ihm benennen würden, einstellen, auch inson- derheit seine häusliche Wohnung der Zeit seines Lebens chne Unser und Un- serer Brüder Wissen und ausdrückliche Erlaubniss aus Unserem Gebiet und dem von Uns bestimmten Ort nicht verrücken, sondern allermassen, als ob er noch im Gefängniss eingeschlossen wäre, in Unserer Gewalt wolle sein und pleiben; endlich ihm zugelussen und bewilligt haben, seine Haushaltung in der Stadt Siegen anzustellen, auch seine Hausfrau und Kinder zu sich zu neh- men, dass dem allem nach obgenannten Johann Rubens Hausfrau, Maria Pype- lingk zur Versicherung solcher von ihrem Hauswirth gethaner Zusage und Versprechung sechstausend Thaler, jeden zu siebenzehn Batzen und einem Kreuzer gerechnet, bei Uns angelegt, und Wir für solche Hauptsumme ihr und ihren Erben oder wissentlichen Inhabern dieser Verschreibung dreihun- dert Thaler, jeder zu siebenzehn Batzen und einem Kreuzer gerechnet, jähr- licher, doch ablöslicher Renten und Nutzungen von und aus dem Gerichte zu Netphe und dazu gehöriger Dorfschaften und Gefällen erkauft haben etc.