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dem Frevel, welchen die Spartaner durch die Besetzung der Cadmea begingen, heisst es, dass dieser UX 1πρχ αοwmBεiaα die Ursache roν Ls οꝓτννσυνQQᷣαναοιν,ᷣ⁴εμν geworden sei.(IV. 27).
Zuweilen reflectirt Polybius auch über die Zeit, innerhalb deren die Vergeltung ein- tritt. Manchmal zeigt sie sich sofort. So erkennt er(XXXII. 25) in dem trostlosen Zustande des Heeres des Prusias, welches an Hunger und Dysenterie litt, die augen- blickliche für seine Religionsverletzung von den Göttern verhängte Strafe(Gœre αρ T6˙d dr deontεμνρνꝙτον Soxety dνν νρν☚α0Qdz Biviy aτ). Zuweilen aber scheint das Schicksal auch geflissentlich die Vergeltung aufzuschieben. So sagt er(XX. 7) bei der Schilde- rung des verderbten staatlichen Zustandes der Böotier, den Zeiten des Philipp und Antiochus seien sie mit wunderbarem Glücke entgangen, nicht aber den späteren, son- dern hier habe gleichsam absichtlich das ausgleichende Schicksal Vergeltung an ihnen geübt. Gerade so ist es mit Philipp. Vergl. XXIV. 8. Polybius schildert hier die Gewissens- bisse, von welchen Philipp am Abend seines Lebens gequält worden sei und sagt, gleich- sam als ob die Tyche an demselben für alle Verbrechen, welche er im ganzen vergangenen Leben verübt, die Strafe hätte vollziehen wollen, hätte sie ihm die Furien und Räche- rinnen aller, gegen die er gefrevelt, zugeschickt, die ihn bei Tag und Nacht bedroht und bis zu seinem letzten Athemzuge gefoltert und alle Menschen zur Ueberzengung gebracht hätten, es gäbe ein Auge der Gerechtigkeit, welches Niemand verachten dürfe. Und nun weist er nach, wie die schrecklichen Gedanken uud Entschlässe, welche in seiner Seele aufstiegen, Ausfluss dieser Tyche gewesen und schliesst mit dem Satze, dass die Betrachtung dieses Ungläcks Jedem das Zugeständniss abnöthige, dass sich der Zorn gewisser Götter(0ey rro) wegen der Frevel seines früheren Lebens auf sein Alter gelagert habe.— Selbst dem Gedanken der Büssung einer Schuld durch Kindes Kinder begegnen wir im Polybius. Vergl. IV. 35: or†ενρ⁹νν ο πσχεα πανκ ³μmν aε 6 Qπ̈ volas Aεταιιιαανετσο μιμαι⁶οςα ooi AA‿ναασανευισαω νGνάνσν—
Wenn nun also Polhybius einerseits die Macht der Nemesis vollkommen anerkennt, so reflectirt er doch andrerseits über das Maass der Strafe, und dieses dünkt ihm zu- weilen nicht hinreichend, wie ihm z. B(V. 56) der Tod des Hermias keineswegs im richtigen Verhältniss zu seinen Vergehen zu stehen scheint.— Und(XII. 23) nimmt er die über eine Person verhängte Strafe zum Massstab, nach welchem die Gottheit gegen Andere hätte verfahren müssen, indem er die Frage aufwirft, wenn Callisthenes einge- standener Weise gerecht bestraft worden sei, um wie viel gerechter dann das dawννQνGονο dem Timäus gezürnet hätte. Und(XVI. 32) scheint er wirklich die Gerechtigkeit des Schicksals anklagen zu wollen, wenn er sagt, in Betreff von Abydus hätte man wohl


