Urtheil fällen lasse, und eine in dem Innern des Staats selbst entstehende, die sich jedoch ganz fest bestimmen lasse, da sie durch allzu rasch wachsendes Glück, durch Luxus und verkehrten Ehrgeiz angebahnt und durch die das richtige Maass überschreitende Volksmacht oder Ochlokratie vollendet werde.
Dieser Naturnothwendigkeit gegenüber erkennt nun Polybius überall die mensch- liche Schwäche und Unzulänglichkeit an. Vergl. II. 4, wo er an dem Beispiele der Aetoler zeigt, dass man(&ybασνα vtar) eingedenk dessen, dass man Mensch sei, in allen Lagen namentlich im Kriege auch auf Unerwartetes gefasst sein müsse; ebenso II. 7, wo er ebenfalls von unerwarteten Unfällen, in die man(&„νε εαυιναοα ενακ‿ς) gerathe und von der Schuld und Nichtschuld, welche Leidenden beizumessen sei, spricht; ferner III. 31, wo er es wieder hervorhebt, dass keiner(„νο εμαμιασπ ν) weder in Betreff seiner Privatangelegenheiten, noch des Staates in sich selbst sicher stehe; sodann VIII. 23, wo er das Beispiel des Achäus vorhaltend einerseits vor allzu grossem an Andere gege- benem Vertrauen, sowie andererseits vor Selbstüberhebung warnt und mit den Worten .2„ I SO0dosv Avd.παοοςα vrx schliesst; endlich XXXVII. 4, wo er ebenfalls aner- kennt, wie die menschliche Schwäche es erschwere oder gar unmöglich mache, die Gründe vieler Erscheinungen aufzufinden, und uns an die Göôtter und die Tyche verweise.
Ein Moment der oben nachgewiesenen naturgemässen Entwicklung der Ereignisse ist die Folgerichtigkeit. Diese Folgerichtigkeit ist aber Gerechtigkeit, der zufolge im Allgemeinen der Ausgang dem beim Handeln eingeschlagenen Wege und insbesondere der dabei bethätigten Denkungsweise entspricht. So nennt Polybius den Ausgang des Demetrius der ganzen Lebensrichtung desselben entsprechend(xραπννοεέαy. In dem Anfange des Bundesgenossenkriegs(IV. 26) erkennt er die gerechte und naturgemässe Fortsetzung der geschehenen Frevel(4 νꝛν eiiden Juxενv de xpεπτπσιοαασν νε ονινουνσν ur- *οαν— Diese Gerechtigkeit nun stellt sich besonders als strafende Nemesis dar, von welcher, wie viele Stellen zeigen, Polybius eine besonders ausgebildete Vorstellung hat. Und zwar ist diese nicht der Art, dass er die Strafe nur als etwas naturgemäss aus dem Bösen von selbst Hervorgehendes ansieht, sondern er erkennt eine höhere Macht, ein daνν νοσν an, welche sie verhängt. Und gerade hierin sehen wir, dass Polybius wenigstens die Ahnung eines über Allem stehenden Wesens hatte. So werden(I. 84) die Rebellen in Afrika zur Strafe der gegen Andere geübten Frevel von dem Sxαυνw dazu getrieben, sich selbst aufzufressen(roꝰ SxιονιυõΤztw oisstxy dO OrOe Srisovro⸗ Ii ode rODs riNaAs oeeih A Tpνν)y Zuweilen ist es die Tyche, welche die Strafe


