Aufsatz 
Untersuchungen über das Geschichtswerk des Polybius / ... Spangenberg
Entstehung
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Keiner absichtlich dem Vorwurfe der Lüge und der Verachtung der Leser aussetzen. Und zwar spricht er diese Verwahrung nicht nur für diesen bestimmten Fall aus, son- dern schliesst mit dem Satze, dass er sie für sein ganzes Geschiclitswerk als geltend betrachtet wissen wolle, so oft er etwas ακρέανον in Betreff der Römer berichte. Noch mehr, als an den oben behandelten Stellen, tritt es an anderen hervor, wie grosses Gewicht Polybius auf die Feststellung der Wahrheit legt. So erklärt er(V. 42), dass seine genaue Beschreibung des Pontus für diejenigen bestimmt sei, welchen seine darüber aufgestellten Sätze unglaublich schienen, und noch mehr gegen die wunder- lichen und lügenhaften Erdichtungen der Schiffenden gerichtet, damit man nicht aus Unkenntniss nach Knabenart jedes Gerede als wahr annehme, sondern indem man sich ein gewisses Gefühl für die Wahrheit aneigne,(νyvres S'iyn is AXnir« ead o6v) Selbst- ständig urtheilen könne, ob ein Bericht wahr oder das Gegentheil sei. Und(XXXII. 16) rechtfertigt er seine Weitläufigkeit bei der Schilderung des Scipio damit, dass er für dasjenige, was er fernerhin von diesem Manne berichten werde, bei seinen Lesern Glauben sichern und denselben den richtigen Massstab zur Beurtheilung seiner Thaten geben wolle. Ein anderes Moment, welches uns das Urtlieil über die Wahrheitsliebe des Polybius ziemlich erleichtert, ist die Kritik seiner Vorgänger. Es ist bekannt und genügend nachgewiesen, dass Polybius in der Kritile seiner Vorgänger oft allzuhart und schonungs- los verfährt und denselben Fehler vorhält, die ihm eigentlich selbst zur Last fallen. Seine schriftstellerische Eitelkeit und namentlich die Einbildung auf seine pragma- tische Art der Darstellung, die er, wo er nur eine Gelegenheit findet, den übrigen Historikern gegenüber hervorhebt, und die Wichtigthuerei mit seiner universalhistorischen Geschiehtsanschauung, die er gern für sich allein in Anspruch nehmen möchte, lassen ihn häufig ungerecht werden und das Gute an Anderen verkennen. Zwar spricht er milde Grundsätze in Betreff der Handhabung der Kritik aus, wie(VlI. 11), wo er er- klärt, dass man die Historiker nicht nach dem beurtheilen müsse, was sie übergangen, sondern nach dem, was sie erzählt hätten; finde sich darin Unwahrheit, so lasse das den Schluss zu, dass das Fehlende aus Unwissenheit übergangen sei; sei aber alles Gegebene wahr, so müsse man einräumen, dass das Vermisste nicht aus Unwissenheit, sondern nach gutem Urtheile weggelassen sei. Allein er hat selbst diesen Grundsatz micht durchgängig befolgt und erklärt in einigem Widersprach hiermit an einer frei- lich etwas verdorbenen Stelle(XII. 15), dass in dem Verschweigen eine nicht geringere Lüge liege, als in dem falsch Berichteten. Aber bei aller Härte, mit der Polybius