sechsten Buch an so doch cher zurecht finden und vielen einzelnen Fragmenten so ziem- „lich ihre richtige Stelle anweisen können.— Am ausführlichsten handelt Polybius von der ganzen Anlage des Werks in den ersten Capiteln des dritten Buchs. Er bezeich- net hier zunächst sein Werk als ein Bild(dεναmmα*) mit bestimmt abgegrenztem Rahmen, welches die Entwicklung der römischen Macht darstellen solle. Da aber diese einen bestimmten Anfang, eine abgegrenzte Zeit der Entwicklung und einen unbezweifelten Abschluss habe, so will er zunächst die zwischen den Endpunkten liegenden Haupttheile übersichtlich angeben, deren Kenntniss die der einzelnen Theile erleichterten, wie umge- kehrt diese wieder zum Verstäudnisse des Ganzen führten. Nach nochmaliger Hin- weisung auf den Gesammtinhalt giebt er als Anfaug jene oben erwähnten beiden Kriege, als Abschluss den Umstuarz des macedonischen Reiches an und bezeichnet die dazwi- schen liegenden 53 Jahre als die inhaltreichste aller früheren Perioden. Den Inhalt des ersten Theiles, also den die beiden ersten Bücher seines Werkes umfassenden Stoff, hatte Polybius schon(I. 13) als die die römische Weltherrschaft vorbereitenden Ereig- nisse angegeben.— Hier folgt nun zunächst die Inhaltsangabe des zweiten Buch 3— 30 umfassenden Theils, welcher die wirkliche Gründung der römischen Weltherrschaft dar- stellt; und zwar sind es die Ereignisse vom Einfall der Carthager in Italien an bis zum Umsturz der macedonischen Herrschaft. Die innerhalb dieser Grenzen festzuhaltende Anordnung der Thatsachen giebt Polybius ganz bestimmt an, wobei er namentlich die ihm zu seinen pragmatischen Zwecken, insbesondere zur Darlegung der historischen Nothwendigkeit der Römerherrschaft nothwendigen Excurse bezeichnet, wie z. B. die genaue Darstellung der römischen Verfassung. Mit diesem Zeitpunkte erklärt er nun (c. 4) seine Geschichte abschliessen zu können, da hiermit die römische Herrschaft ge- sichert und von Jedermann anerkannt gewesen wäre. Aber da der Erfolg der That- sachen an und für sich, sei er günstig oder das Gegentheil, kein richtiges Urtheil über Sieger und Besiegte zulasse, indem Vielen die günstigsten Glücksumstände, die sie nicht zu ertragen verstanden, zum Nachtheil ausgeschlagen wären, während Andern mic Grossmuth ertragenes Unglück oſt den grössten Nutzen gebracht hätte, so müsse er noch in einem Anhang zu diesem Theil von der Politik(alaci) der Sieger nach dem Siege sprechen und zeigen, wie sie den Erdkreis regiert und wie die unterworfenen Völker sich gegen sie verhalten hätten, damit man daraus ein richtiges Urtheil über die Billigung oder Verwerflichkeit der Römerherrschaft gewinnen könne.— An den zweiten Theil will er dann, wie das Ende des vierten Capitels zeigt, einen neuen, alsd dritten Theil anreihen, welcher die Reactionen gegen die römische Herrschaft und die
Aufsatz
Untersuchungen über das Geschichtswerk des Polybius / ... Spangenberg
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