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3) Freiheit des Handelns. Das Princip der Freiheit erreicht ſeine Vollendung in der Freiheit des Handelns. Die menſchlichen Handlungen ſind aber dann frei, wenn ſie beruhen auf dem Princip, das der Menſch aus der Natur ſchöpft, und welches ihn an die Wahrung unſeres bekannten Unterſchiedes mahnt. Denn das iſt es ohne Zweifel, was Cpiktet unter dem„„εαο „u„dy verſteht in den Worten des Capitels XXXVIII; 00τ rr06eενοε, 10) α yειμμοννπνιν Aduν ł deœroũ l oĩτ%ο sdν εᷣ†ς⁵ εᷣενατον ευεονυν ττσαρασρσνννἀεσσοσιμμεν, dορσσαεστεοοwν dνν⁴εμεα ται ⁵οωον, wo er von einer uns freilich matt erſcheinenden Vergleichung ausgehend verlangt, daß der Philoſoph das„εονν¶ d. h. das leitende Princip bei keiner Handlung ver⸗ letze. Und es mag wohl nicht zu gewagt erſcheinen, wenn wir den Begriff„„εεοωνισν fũr iden⸗ tiſch erklären mit εααοοννια 2νον in Cap. L, 2(xα⁴ εντυνdενι πμάαρα2⁴α νεέν ⁵τ⁶ν dειαοονντα dyo“, Worte, welche ganz denſelben Gedanken ausdrücken, welcher der oben angeführten Stelle zu Grunde liegt), ſo daß es alſo den durch Eindringen in die Natur gebildeten Sinn bedeutet, welcher den Philoſophen die Gränze ziehen lehrt zwiſchen dem, was in ſeiner Gewalt liegt, und dem, was nicht. Aus dieſem Princip hervorgehend wird ſich die Handlung als eine freie erweiſen, d. h. ſie wird alle diejenigen Bedingungen in ſich tragen, unter welchen die menſchliche Freiheit entweder errungen oder die errungene gewahrt wird. Als ſolche Bedingung ſtellt ſich einmal dar, daß die Handlung in ihren Wirkungen nicht eine ſolche iſt, welche den Handelnden in einen ſolchen Zuſtand verſetzt, in welchem er nicht völlig frei genannt werden kann, z. B. in den der größeren oder geringeren Leidenſchaft. Epiktet verlangt daher, daß der Philoſoph, bevor er ein Werk un⸗ ternehme, ſich alle Unannehmlichkeiten und Widerwärtigkeiten, welche mit der Ausfüͤhrung deſſelben ſelbſt verbunden ſein oder als Folge daraus erwachſen können, vorher klar mache, damit er nicht beim Vollziehen der Handlung oder ſpäter unangenehm berührt, und ein höherer oder geringerer Grad von Leidenſchaft in ihm erregt werde. Denn die Leidenſchaft iſt ſelbſt in ihrer ſchwächſten Erſcheinung ein Act der Unfreiheit. Der Philoſoph ſoll aber bei jedem Schritte ſeine volle Freiheit zu wahren, d. h. er ſoll ſeine Handlungen mit der Natur in Uebereinſtimmung zu bringen ſuchen. Liegt es daher in dem Weſen einer Handlung, daß Unannehmlichkeiten damit zuſammenhängen, ſo muß er ſchon im voraus ſich damit vertraut gemacht und ſie als naturgemäß anerkannt haben. Sie können daher einen unfreien Zuſtand, z. B. Aerger, Unwillen ꝛc., nicht in ihm hervorrufen. Man vergleiche Cap. IV, wo Cpiktet dieſen Grundſatz praktiſch durch einen aus dem gewöhnlichen Leben entlehnten Fall erläutert.— Noch weitläufiger führt er denſelben Gedanken in Cap. XXIX aus, einer Stelle, die freilich in den älteſten Handſchriften des Manuals fehlt, aber, inſofern ſie ſich in den Abhandlungen des Arrian faſt wörtlich wiederfindet, als ächt epiktetiſch angeſehen wer⸗ den darf. Was von den Unannehmlichkeiten geſagt iſt, das gilt auch in gleichem Grade von den Annehmlichkeiten, die mit einer Handlung verbunden ſind. Denn auch dieſe vermögen den Zuſtand der Leidenſchaft, d. h. den der Unfreiheit, zu erzeugen. Unſer Philoſoph will in dieſer Beziehung die Andauer einer Handlung, inſofern ſie Genuß bietet, weiſe beſchränkt, und einer Reue, die etwa aus dem Uebermaße des Genuſſes hervorgehen könnte, vorgebeugt wiſſen. Denn Reue, die ſchon der alte Stoicismus verwirft, iſt gleichfalls ein Act der Unfreiheit. Epiktet ſpricht hiervon


