Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte der Stadt Worms / von F. Soldan
Entstehung
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Für die Offiziere und ihre Bedienten mußten Betten herbei⸗ geſchafft, für den gemeinen Mann aber neben Holz, Salz und Pfeffer ebenfalls Betten, oder, wenn der Wirt zu arm war, wenigſtens für je zwei Mann eine Bettlade, Strohſack, Lein⸗ tücher und wollene Decken beſorgt werden. Außerdem hatte die Stadt auf öffentliche Koſten das Quartier des Herrn Marſchall und anderer hohen Herrn ſchön herſtellen zu laſſen und mit Tapeten, Ofen, Möbeln und vollſtändigen Betten zu verſehen, an allen Stadtthoren und Poſten Schilderhäuſer aufzuſtellen, den Schildwachen Mäntel, in die Wachtlokale Pritſchen, Licht und Holz zu liefern.

So blieb die Einquartierung bis zum 22. Februar 1745, da begannen Veränderungen, aber keine Erleichterungen für die arme Stadt. Der eine Truppenteil marſchierte ab und der andere marſchierte dafür ein. Vom 18. Nov. 1744 bis zum 29. Oktober 1745, mithin faßt ein ganzes Jahr hindurch, blieb die Stadt nicht einen Tag von Einquartierung verſchont.

Aber die Einquartierungslaſt war nicht das Einzige, was man in dieſer ſchweren Zeit zu tragen hatte; wie früher wurden der Stadt trotz aller Vorſtellungen noch die größten anderweitigen Kriegsſteuern auferlegt.

Schon am 15. November 1744 eröffnete der franzöſiſche Kommiſſär den vom Rat in Worms nach Mannheim geſchickten Abgeordneten, daß ihre Stadt ein Drittel von dem erſten Anſatz von 50,000 Rationen Hen und Stroh und 200 Klafter Holz nämmlich 16666 ⅔☛ Rationen, jede von 16 Pfund Heu und 10 Pfund Stroh ſogleich herbeizuſchaffen und die Magazine für die nach und nach ankommenden Truppen herzuſtellen habe. Der Rat unterließ nicht, gegen dieſe übergroße Forderung die geeigneten Vorſtellungen zu machen. Aber die Antwort war:Daß wenn keine Fourage in der Stadt ſeye, ſolche Geld geben, und wenn ſie kein Geld hätte, ſie lehnen und auf dieſe Art ſo gewiß praestanda praestiren ſollte, als bei Entſtehung deſſen binnen wenigen Tagen der gantze Rath ſollte in das Gefängnuß geworffen werden. Das wäre auch gewiß ausgeführt worden, wenn nicht der Magiſtrat