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(3. Dezember 1595) ermahnten den Freiherrn Barthel von Franckenstein, zu strengem Einschreiten gegen die drei angeklagten Ockstädter Hexen: Cleß Wörner, Agnes die Benderin des Hans Gröninger Witwe und Eva Grezer. Barthel von Franckenstein aber begnadigte die Verurteilten, doch starben zwei davon während und bald nach den Verhandlungen, und nur die Eva Grezer überlebte die schrecklichen Tage.
Aus demselben Jahre 1595 erfahren wir, daß auch in Friedberg Frauen eingezogen wurden, die als Hexen bezüchtigt waren. Die eine, Benderin genannt, brachte sich im Gefängnis selbst ums Leben, Paul Schwarzens Frau wurde in einer Hütte verbrannt„als ihr verdienter Lohn.“(Dieffenbach, S. 209.)
Wie die Untertanen selbst, die Obrigkeit zum Einschreiten gegen Hexen drängten, erschen wir aus dem Protokoll des Stadener Ganerb- schaftstages vom 6. April 1597. Da heißt es: Demnach auch die Under- thanen dieses Ampts von Flostadt und Moxstadt zu underschiedlichen mahlene supplicirt, daß die von den jüngst verbrannten Hexinnen ange- gebene und sonst verleumbde Unholdünnen Gott dem Allmechtigen zu ehren und gemeiner Wolfarth zum besten ausgerott werden mögen: So sollen die Indicia, welche vf etliche Weibs-Personen vorhanden mit Vleiß erwogen wnd nach befindung, daß sie ad capturam et torturam genugsam, fürderlich zu sachen gethan und durch schleunige proceß solch vbel abgeschafft werden. ¹)
Auf dem Ganerbschaftstag von 1508 ergab sich, daß die Beamten im Jahr 1596 an Malefizkosten 88 Gl. und 1597 164 Gl. nebst etlichen Schillingen und Pfennigen wegen der damals verbrannten Zauberinnen verrechnet hatten; sie wurden angewiesen diese Kosten aus dem Ver- mögen der hingerichteten Weiber, und falls dies unzureichend sei, von den Untertanen des Gerichts zu erheben.„Dann heißt es: Auf Anhalten der Underthanen die abscheuliche Zaubereystraf wie ahngefangen mit geburlichem Ernst ferner zu continuiren, haben sich gleichwol noch zur Zeit einige genugsame indicia ad capturam uff jemanden nit erflnden wollen, außerhalb daß zwo Weibspersonen für anderen ein etwas be- schreiet sein sollen.“ Der Isenburgische Sekretär und der Burg Fried- bergische Syndikus werden für etwaige Fälle als Untersuchungs-Kom- mission bestellt.(Archiv XIII S. 30.) Beachtenswert ist, daß wir ziem- lich gleichzeitig aus drei politisch und konfessionell geschiedenen Orten diese Nachrichten über Hexenprozesse haben: der geistige Ansteckungs- stoff wurde rasch weitergetragen. Hier war die Obrigkeit eher bemüht, den blinden Eifer der Untertanen zu hemmen, anders in Lindheim,
¹) Archiv XIII S. 29.


