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12. Hexenprozesse.
Aus dem russisch-japanischen Krieg berichteten die Zeitungen öfters, daß so viele Soldaten infolge der Schrecknisse des Krieges geistesgestört würden und daß die Entsendung von Irrenärzten auf die Kriegsschauplätze von nõten sei. Wie mag da erst der 30 jährige Krieg mit seinen Plünderungszügen roher Söldnerscharen und den furcht- baren Greueln der Verwüstung in seinem Gefolge auf Geist und Nerven der geängstigten Bevölkerung zerrüttend gewirkt haben! Furcht wurde das vorherrschende Gefühl, und das Menschenleben verlor seinen Wert.
So verstehen wir, daß die Hexenfurcht gerade während und un- mittelbar nach dem 30 jährigen Krieg die meisten Opfer verlangte, wenn sie auch schon im 16. Jahrhundert schrecklich in Erscheinung trat. Im 16. Jahrhundert haben die religiösen Streitigkeiten, das Verteufeln und das Vermaledeien auf der Kanzel und in der Volkslitteratur ¹) zur Ent- fesselung des Wahnes das ihrige mit beigetragen!
Unsere landläuſigen Darstellungen der Hexenverfolgungen sind meist vom Standpunkt moralischer und intellektueller Entrüstung geschrieben; sie beurteilen, aber sie erklären nicht. Das Material müßte einmal vom Standpunkt der modernen Nerven- und Irrenpsychiatrie aus durchmustert und behandelt werden. jedenfalls sind die Beobachtungen des Hypno- tismus und der Suggestion geeignet, auf manche Erscheinungen des Hexen- wahns, denen man früher verständnislos moralisierend gegenüber stand, ganz überraschendes Licht zu werfen. Man lese die drastischen Zeugen- aussagen über den nächtlichen Hexentanz am Ober-Rosbacher Galgen, auf dem Ockstädter Wiesengrund— Rady, O. Chr. S. 80— 83— und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß der in finsterer Nacht durch dunkles Waldgebiet kommende Cleß Wörner durchaus unter dem Druck von Hallunzination und Selbstsuggestion stand. Und das dort wiedergegebene Zeugenverhör deckt sich vollständig mit den Zeugen- aussagen in anderen Hexenprozessen an anderen Orten. ²)
Zwei juristische Gutachten, das eine von einem juristen Dr. Peter zu Büdingen, das andere von der juristischen Fakultät za Marburg
¹) Auf der Fasten- und Herbstmesse 1568 verkaufte Sigmund Feyerabend in Frankfurt gegen 1220 Teufelsschriften.(Pallmann: Sigmund Feyerabend im Archiv für Frankfarts Geschichte und Kunst, Neue Folge, Band 7(1881) S. 156—160. Zwanzig Teufelsschriften wurden 1569 zu Frankfurt zu einem Folioband vereint unter dem Titel„Theatrum Diabolorum“ u. s. w. Das Theatrum Diabolorum erlebte viele stets vermehrte Auflagen Eine Zusammenstellung von Teufelsschriften dieser Zeit giebt Goedeke: Grundriss zur Geschichte der deutschen Dichtung, Band II: das Re- formationszeitalter S. 479—83.
²) Vergleiche z. B. das ausführliche Protokoll des Dieburger Hexenprozesses bei Steiner: Geschichte des Bachgaues; Amt Dieburg.


