Aufsatz 
Bürgerkunde in Lehrproben für den Schulunterricht
Entstehung
Einzelbild herunterladen

III. Rückerſtattung von Beiträgen für weibliche Perſonen bei ihrer Verehelichung, für Witwen und Waiſen die Hälfte der Beiträge des Gatten, oder Vaters. Vorausſetzung: 200 Beitragswochen.

44. Bedingungen für Gewährung der Alters- und Invalidenrente.

Die Gewährung der Alters⸗ und Invalidenrente iſt an beſtimmte Bedingungen geknüpft. Die erſte Bedingung bezeichnet ſchon der Name! An welches Alter iſt die Altersrente geknüpftd(70. Lebensjahr.) An welchen Zuſtand der Bezug der Invalidenrente?d Was verſteht die verſicherungstechniſche Uebung unter Erwerbsunfähigkeitd(Nicht mehr als des früheren Sinkommens.) Iſt die Erwerbsunfähigkeit Folge eines gewerblichen Unfalles, was ſteht da dem Invaliden zud Unfall rente.) Um ihn aber nicht zu ſchädigen, iſt beſtimmt, daß der Anſpruch auf Invalidenrente dann eintritt, wenn dieſe höher iſt als die Unfall⸗ rente. Wer Unfallrente bezieht und infolgedeſſen keine Invalidenrente erhält, erhält die für die Invalidenrente bezahlten Beträge zurückerſtattet. Welches iſt die zweite Vorausſetzung für die GHewährung der Renten 5 Gerſichertſein, Zahlung der wöchentlichen Beiträge.) Sine dritte Bedingung lernen wir jetzt kennen, es iſt die Erfüllung, Durchlaufung einer beſtimmten Wartezeit. Sin Beamter kann auch nicht gleich Ruhegehalt beanſpruchen, er muß erſt definitiv angeſtellt ſein und zwar ſchon ſeit einer Anzahl Jahre, gewöhnlich 5. So muß auch der Arbeiter in der Alters⸗ und Invalidenverſicherung ſchon eine Zeitlang geweſen ſein.

Für die Invalidenrente beträgt die Wartezeit 200 Beitragswochen oder rund 4 Jahre, doch müſſen in dieſer Zeit mindeſtens 100 Wochen⸗ beiträge auch wirklich bezahlt worden ſein. Wenn nämlich ein Verſicherter krank iſt, oder beim Militär dient, ſo braucht er keine Beiträge zu zahlen, dieſe Zeit zählt ihm doch als Beitragswochen, wirkliche Beiträge aber hat er nicht gezahlt. Sind keine 100 Beiträge gezahlt, ſo dauert die Wartezeit länger, nämlich 500 Beitragswochen, etwa 10 Zahre. Da die Invalidenverſicherung mit 16 Jahren beginnt, ſo kann man mit 20 oder 26 Jahren ſchon berechtigt zum Rentenbezug ſein.

Für die Altersrente iſt eine Wartezeit von 1200 Beitragswochen oder 24 Jahren vorgeſehen.