Aufsatz 
Bürgerkunde in Lehrproben für den Schulunterricht
Entstehung
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Nun trat das Geſetz über die Alters- und Invalidenverſicherung am 1. Januar 189]1 in Kraft, wann könnte da die Altersrente erſt be zogen werden d(1915.) Nun wurde beſtimmt, daß für die Leute, die damals ſchon über 40 Jahre alt waren, die Jahre, die ſie über 40 alt waren, an der Wartezeit abgezogen wurden. Wer alſo damals 70 Jahre alt war, hatte die Wartezeit ſchon hinter ſich, und ſo kamen ſchon gleich bei Inkrafttreten des Geſetzes eine ziemlich Anzahl Leute in den Bezug der Altersrente, ſie mußten allerdings vorher auch wirklich in Arbeit geſtanden haben. Die Altersrente berechnet ſich nach der Lohn⸗ klaſſe auf 110, 140, 170, 200 und 230 Mark. Die Invalidenrente beläuft ſich in ihrem Grundbetrag auf jährlich 110, 120, 130, 140 oder 150 Mark, wozu jedoch für jede frühere Beitragswoche einen Zuſchlag von 3, 6, 8, 10 oder 12 Pfennig, je nach der Lohnklaſſe des Verſicherten hinzukommt. Je länger alſo einer der Invalidenverſicherung angehörte und Beiträge zahlte, deſto höher iſt die Rente; ſie kann bis 450 Mark ſteigen.

Ich will euch einmal durch ein paar Fahlen einen Begriff geben von den Leiſtungen dieſer Verſicherung. Im Jahre 1907 wurden [12 220 Invalidenrenten und 10814 Altersrenten bewilligt; die Durch⸗ ſchnittshöhe der Invalidenrente betrug 1653, die der Altersrente 161 Mark(im Jahre 1900.) Rückerſtattung von Beiträgen fanden im Jahre 1907 ſtatt infolge von Verheiratung 152 470, infolge von Tod 35 461, die Durchſchnittshöhe der Beitragserſtattungen bei Heiraten belief ſich auf 38 Mark, bei Codesfällen auf 80 Mark.

Seit dem 1. Januar 180]1 bis 1907 wurden 1 516 021 Inva⸗ lidenrenten, 459 394 Altersrenten gewährt und rund 1200 Millionen Mark ausbezahlt.

Der Antrag auf Bewilligung der Alters- und Invalidenrente iſt bei der Bürgermeiſterei des Wohn- oder Beſchäftigungsortes zu ſtellen, die Auszahlung erfolgt monatlich durch die Poſt. Am l. jedes Monates könnt ihr immer die Rentenbezieher an der Poſt ihre Renten erheben ſehen.

Gliederung: I. Bedingungen für die Gewährung der Alters- und Invalidenrente: 1. Alter(70) und Invalidität oder ESErwerbsunfähigkeit (G des Verdienſtes). 2. Sahlung der Wochenbeiträge: la, 20, 24, 30, 36 Pfennig, halb vom Rrbeiter, halb vom Rrbeitgeber. Bei Krankheit und Militärdienſt keine Beitragspflicht.