Aufsatz 
Bürgerkunde in Lehrproben für den Schulunterricht
Entstehung
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Schiffe; hier findet ihr die ganze Stufenleiter der Entwicklung! Welche elementaren Kräfte zieht alſo der Menſch zur Arbeit herand Leiſten ſie die Arbeit willig? Erinnert euch einer Stelle aus SchillersGlocke über die SElemente!

Woher alſo, um der dichteriſchen Perſonifikation zu folgen, die Unfälle im induſtriellen Betriebb Welche Betriebe werden alſo ver ſicherungspflichtig ſein d

Rennet ſolche Betriebe, in denen die Waſſerkraft, der Wind, die Dampfkraft, Elektrizität, Sprengſtoffe zur Verwendung kommend unter der Erded auf der Erde d

Huſammenfaſſung: Alſo ſind z. B. verſicherungspflichtig: Berg⸗ werke, Hüttenwerke, alle Fabriken mit Maſchinen- oder Motorenbetrieb, Siſenbahnen⸗ Poſt und Telegraphenverwaltungen, Schiffahrtsgeſellſchaften.

Wie iſts mit dem Maurer, Dachdeckerd Verwendet er Dampf⸗ oder andere Maſchinend Wir ſehen, es gibt auch Gewerbe, die ohne Maſchinenbetrieb mit einer höheren Berufsgefahr verknüpft ſind, da die Leute in der Höhe, in der Luft, auf Gerüſten, Leitern u. ſ. w. arbeiten müſſen, daher ſind alle Arten Baugewerbe: Glaſer, Lackierer⸗, Tüncher⸗, Zimmerer⸗, Dachdecker⸗, Schornſteinfeger⸗, Schreiner⸗, Schloſſergewerbe verſicherungspflichtig. Wie iſt's in der Land⸗ und Forſtwirtſchaftd Ver⸗ wendung von Maſchinen in der Land⸗ und Forſtwirtſchaft, Arbeit auf Bäumen, Fällen der Bäume in den Forſtbetrieben d Ergebnis: ver⸗ ſicherungspflichtig.

Wie iſt es bei Bäckern, Schneidern, Schuhmachern und ähnlichen handwerksmäßigen Betrieben?d Wenn mehr als 10 Rrbeiter dauernd beſchäftigt ſind oder ein Motor verwandt wird, ſind ſie verſicherungs⸗ pflichtig, andernfalls nicht.

Schmiede, Schloſſer, Metzger ſind immer verſicherungspflichtig, warum wohl?(Elementare Kraft des Feuers, Verletzungen mit Meſſer und Beil.)

Bei der Krankenverſicherung ſind nur die Arbeiter verſicherungs⸗ pflichtig, die Lohn oder Gehalt beziehen, bei der Unfallverſicherung ſind alle Urbeiter, auch die unentgeltlich beſchäftigten, z. B. Lehrlinge ohne Lohn, auch die im Betrieb beſchäftigten eigenen Angehörigen(Söhne, Cöchter, Brüder) verſicherungspflichtig. Betriebsbeamte bis zu 3000 Mark ſind ebenfalls verſicherungspflichtig; auch auf ſolche mit über 3000 Mark, auf Betriebsunternehmer ſelbſt, die nicht mehr als 3000 Mark Jahresverdienſt haben, oder die nicht regelmäßig mehr als 2 Lohnarbeiter beſchäftigen, kann die Verſicherungspflicht ausgedehnt werden.

Dr. Seidenberger, Bürgerkunde. 8S