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zu vermindern.) Welche Mittel ſtehen ihnen da zu Geboted(Belehrung der Arbeiter, Ermunterung der Technik zur Erfindung von Schutzmaß⸗ regeln gegen Unfälle, Sinwirkung auf die Unternehmer zur Anwendung der Vorbeugungsvorrichtungen.)
Gliederung:
1. Aufbringung der Koſten für Heilverfahren bei Unfällen und der Unfallrenten durch die Unternehmer; ohne Beiſchuß der Arbeiter.
Die Beiträge der Unternehmer richten ſich nach der Zahl der Arbeiter, der Höhe des Lohnes, der Gefährlichkeit des Betriebs.(Gefahrenklaſſe).
5. Huſammenfaſſung gleichartiger oder verwandter Betriebe zu
Berufsgenoſſenſchaften fürs ganze Reich oder für einzelne Landesteile.
4. Tätigkeit der Berufsgenoſſenſchaften: a) pekuntäre Feſtſetzung der Beiträge und der Renten; b) hygieniſch⸗ethiſche: Unfall⸗ verhütung, Gewöhnung an Ordnung und Disziplin.
5. Notwendigkeit und Tätigkeit der Schiedsgerichte und des Reichsverſicherungsamtes.
6. Würdigung der Wohltaten der Unfallverſicherung: allein im Jahre 1902 108 Millionen Mark an Entſchädigungen in 711 000 Entſchädigungsfällen ausbezahlt.
40. Derſicherungspflichtige Betriebe.
Dorbemerkung: Nicht um eine Aufzählung nach den geſetzlichen Beſtimmungen kann es ſich hier handeln, ſondern um eine Verſtändlich⸗ machung der leitenden Grundſätze für den Schüler. Als einen geeigneten Weg hierzu halte ich folgende Fragen:
Weshalb iſt eine Fürſorge für Unfälle beim heutigen Gewerbebetrieb nötigd? Wodurch wird die Steigerung der Unfälle veranlaßtd Wo⸗ durch unterſcheidet ſich eben der induſtrielle Betrieb von dem handwerks⸗ mäßigen?(Verwendung von Maſchinen, größere Leiſtungen, größere Zahl der Rrbeiter.) Durch welche Kräfte werden die Maſchinen ge⸗ triebend Verwandte man auch früher ſchon natürliche, elementare Kräfte zur Arbeitd? Denkt an die verſchiedenen Arten der Mühlen, der


