— 111—
iſt der Anſicht, daß es doch nicht angängig ſei, die Rente von 50 Pro⸗ zent auf einmal zu entziehen; dieſe ſoll bis 1I. Januar 1908 25 Prozent betragen.— Der Landwirt Jakob Milch 2. aus Bermersheim war von dem Scheunengerüſt heruntergefallen und hatte ſich mehrere Verletzungen zugezogen. Als Entſchädigung erhielt er zuletzt noch 40 Prozent; jetzt ſollte die Entſchädigung eingeſtellt werden, worauf Berufung erfolgte. Das Schiedsgericht ſprach 20 Prozent zu.— Die Witwe Katharina Scholl aus Koſtheim klagte gegen die Cand- und Forſtw. Berufsgenoſſen⸗ ſchaft auf die Hinterbliebenenrente. Der Shemann Scholl wurde in ſeinem Weinberge tot aufgefunden. Der Mann war epileptiſch; die Frau ſagte, er ſei erſtickt, weil er allein geweſen ſei. Mithin liege ein
Betriebsunfall vor. In dieſer Sache waren 4 Zeugen geladen. Das Schiedsgericht wies die Klage zurück, weil es ſich nicht um einen Be— triebsunfall handle, ſondern um eine Krankheit.— Der Landwirt Martin
Stuhlträger aus Gau⸗Algesheim war von einem Baum gefallen, und ſein rechter Arm iſt gelähmt. Die Berufsgenoſſenſchaft zahlte 25 Pro— zent als Entſchädigung, doch ſoll die Rente auf 60 Mark verringert werden, worauf Berufung erfolgte. Vertreter des Klägers, Arbeiter— ſekretär Knoll beantragte, die Rente zu belaſſen, weil der Arm des Mannes als vollſtändig unbrauchbar anzuſehen ſei und das Reichsver⸗ ſicherungsamt für ſolche Fälle gewöhnlich Renten von 75 Prozent feſt— ſetze. Das Schiedsgericht ſpricht 66 ⅞ Prozent zu.— Der Georg Frej aus Worms bekam anläßlich eines Unfalls noch 10 Prozent Rente, die aber eingeſtellt werden ſoll. Das Schiedsgericht ſpricht weiter 10 Pro⸗ zent zu.— Der Philipp Becker aus Worms iſt von einem Wagen ge⸗ fallen, wofür er erſt 60, dann 40 Prozent erhielt und jetzt 20 Prozent erhalten ſoll. Da Becker noch Invalidenrente bezieht, wurden ihm 20 Prozent zugeſprochen.— Die Eliſabeth cPfannenbecker hatte ſich am Geigefinger verletzt und ſoll dafür 20 Prozent erhalten. Sie verlangt eine höhere Rente, weil ſie in ihrem Erwerb ſehr geſchädigt ſei. Das Schiedsgericht ſpricht 20 Prozent zu, auch wurde ihr nahegelegt, ſie ſolle den Finger amputieren laſſen, weil dadurch, nach Ausſage der Aerzte, eine Beſſerung möglich ſei.
Oben wurde angedeutet, daß die Berufsgenoſſenſchaften das Be— ſtreben hätten, die Unfallrenten möglichſt gering zu bemeſſen; ſie haben aber noch ein anderes ſehr löbliches Streben; ſucht einmal einen Ver⸗ gleichfall herzuſtellen zwiſchen: Zahl der Unfälle, Noſten! Wonach werden alſo die Berufsgenoſſenſchaften ebenfalls ſtreben d(Die Unfälle


