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Was die Ritter allein nicht hatten vollbringen können, was selbst der Tapferkeit des Bertrand du Guesclin(1314—1380), welchen die Lieder der Zeit»la fleur de la chevalerie« nennen, nicht gelungen war, vollbrachte ein Bauernmädchen; erst nachdem Jeanne d'Arc sich an die Spitze der Franzosen gestellt hatte, wich das Waffenglück entschieden von den Bannern der Engländer.
Ebenso traurig, ja vielleicht noch trauriger sah es in Deutschland aus. Den dem Vaterland schon seit den Kreuzzügen entfremdeten Kosmopolitismus des deutschen Rittertums schildert Dr. Heinrich Leo mit folgenden treffenden Worten ¹):»Fester als Stand bildete sich, als es so weit gekommen war, die Klasse der Ritterbürtigen durch die begonnenen Kreuzzüge aus. Die ritterbürtigen Leute bildeten qurchaus den Kern der nach dem Orient ziehenden Heere, und da die Rechte, welche mit Ritterlehen verbunden waren, sich schon sehr bestimmt entwickelt hatten; im Orient aber, in den neugebildeten Reichen Ritterlehen auch nur an Ritterbürtige, obwohl aus den verschiedensten europäischen Nationen gegeben, die Lente aber von schlechtfreier Haltung als diesen unebenbürtig behandelt wurden, kam es dahin, daß ein deutscher Ritter(miles) und ein englischer Ritter einander in vieler Hinsicht weit näher standen, als ein deutscher Ritter und ein schlechtfreier Landsaße.«
Mit dem Untergange des Hauses Hohenstaufen kam eine trübe Zeit für das deutsche Reich, die Zeit des Interregnums und des Faustrechts; der Adel verarmte und verwilderte. Nicht bloß, daß er, wie sein französisches Vorbild, die Bauern aussaugte, bei der allgemeinen Gesetzlosigkeit bauten die Ritter, um die fahrenden Kaufleute auf den Wasserstraßen überfallen und plündern zu können, ihre Raubhorste auf den Felsen an den Flußufern und erhoben von Strecke zu Strecke schwere Zölle. Am urgsten waren damit die Ufer des Rheins ²), des Mains ³) und des Neckars geplagt. Hatten die Ritter Turniergesellschaften zur Erreichung ihrer Zwecke gebildet, so gründeten die Städte dagegen ihre Bünd- nisse, wie z. B. den rheinischen Städtebund ⁴), um den Landfrieden zu schützen, ungerechten Zöllen zu wehren und die Raubburgen zu brechen. Nach der„gesetzlosen« kam die„gesetzliche«, aber nüchterne und freudelose Zeit: Rudolf von Habsburg, welcher selbst ein beutegieriger Ritter und Feind der reichen Abteien und Städte gewesen und sich in unzühligen Fehden, und zwar öfters um Sold, für und wider den Adel, für und wider Straßbburg und Basel getummelt hatte, wandte sich nach seiner Krönung in Aachen gegen seine früheren Genossen vom Stegreif und zwang sie zur Unterwerfung. Allein damit war das Raubritterwesen noch lange nicht ausgerottet, wie denn z. B. noch im Anfang des 16. Jahr- hunderts Götz von Berlichingen, welchen Goethes herrliche Dichtung als»einen wohldenkenden, braven Mann« darstellt, der»in wüsten Zeiten an die Stelle des Gesetzes und der ausübenden Gewalt zu treten sich entschließt« ⁵), in Wirklichkeit nichts besseres als ein Placker und Wegelagerer war, gleich dem berüchtigten, noch im Volkslied fortlebenden Raubritter Eppelein von Gailingen(1381 mit dem Rade ningerichtet als siebenzigjähriger Greis), aus dessen Sippe Berlichingens zweite Ebefrau Dorothea von Gailing stammte.
Werfen wir nunmehr einen Blick auf einige Zeugnisse, welche die zeitgenössischen Dichter den deutschen Fürsten und Rittern ausstellen; sie lauten nicht günstig.
Der adlige Laienbruder Heinrich im Kloster Mölk(gest. nach 1127) rügt die Hoffart seiner Standesgenossen in dem Mahngedicht»von des todes gehügede«(memento mori):
„»Reiter unt frowen,
der leben sul wir lazzen schowen, daz Got vil widerwertig ist.
Die cherent allen iren list,
*) Handbuch der Universalgeschichte, Bd. II., S. 186.
²) Die Engländer nannten die Rheinzölle»mira Germanorum insania«.
²) Schon zur Zeit Friedrichs I.(Barbarossa) gab es 23 Zollstätten am Main, zu deren Abschaffung der Kaiser im Jahre 1157 zu Worms einen Reichstag hielt.
4)„Ita civitates Rheni quasi destitutae regia defensione, vinculo societatis fortissime ad invicem con- junguntur, capitaneum eligunt, telonea ejusdem fluminis quae a pluribus fuerant aggravata removent, vicinos prin- cipes et comites suae societati adhaerere compellunt, undique in finibus suis pacem ordinant optimam et hactenus inauditam«. Chron. August. citiert von Kirchner I, 134.
Uand ³) Vergl. Goethes»Aus meinem Leben. Wahrheit und Dichtung, B. IV, S. 172(Cotta'sche Ausgabe in 6 Bänden).—


