Aufsatz 
Franciscus Modius, Rechtsgelehrter, Philologe und Dichter, der Konrektor Sigmund Feyerabends. Eine kulturgeschichtliche Studie
Entstehung
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Prototypographus Consens oder Privilegium durfte kein Buch gedruckt werden. Jeder Druckerei mufste ein verantwortlicher Druckermeister vorstehen. Kein Druckergesell durfte seine Stelle wechseln oder verlassen ohne Anzeige. Die bestellten Censoren oder Examinatoren waren ver- pflichtet von allen von ihnen gelesenen Manuscripten und allen gedruckt eingeführten Büchern dem Prototypographus zu berichten und letzterer mufste den Titel des Buches und das Urteil der Censoren in sein Amtsbuch eintragen. Kltere Werke, welche nicht verboten werden konnten, sollten von den darin befindlichen Irrlehren gereinigt und verstümmelt werden; zu diesem Zwecke wurde ein Index expurgatorius aufgestellt. Niemand durfte ein Buch drucken, auf welches ein anderer bereits ein Privilegium hatte. Lehrer sollten einen feierlichen Eid leisten, dafs sie keine verbotene Bücher noch deren Inhalt ihren Schülern mitteilen wollten ¹).

Wahrend des Aufstandes der Niederlande versetzte der katholische Klerus der flämischen Litteratur den Todesstofs, indem er das niederdeutsche Idiom für die Sprache der Ketzer und Häretiker erklärte, zugleich aber die lateinische als die Schriftsprache begünstigte. Der Ehrgeiz der Jesuiten war darauf gerichtet, mit den Protestanten in der Gelehrsamkeit zu wetteifern, ja sie darin zu übertreffen, und so war ihre rastlose Thaätigkeit auf den Universitäten dem Studium der alten Sprachen zugewandt, in welchem sie rasch der glänzendsten Erfolge sich rühmen konnten. Die Lateinschulen gelangten unter ihrer Leitung zu solcher Blüte, dals selbst Protestanten ihre Kinder von entfernten Gymnasien zurückriefen und sie den Jesuiten übergaben.

Franz Modius wurde den 4. August 1556 ²) in Oudenburg geboren, einem Dorfe bei Brügge in West-Flandern in der flachsten Gegend Belgiens, die sich aber durch Ackerbau und vorzüglich gepflegte Gemüsegärten auszeichnet. Er stammte von angesehenen, in Brügge am sässigen Eltern ab und genoſs zu Brügge den Unterricht des Andreas Hojus, welchen er noch in späterem Alter als seinen Lehrer verehrte).

¹) H. Leo, Zwölf Bücher Niederländischer Geschichten II, S. 541 f. Vor Alba war indessen die Preſsfreiheit schon durch Karl V. sehr eingeschränkt worden. Das Censuredict von 1550(Plac. boek van Vlaend. I, 196.) ver- bietet sogar den Druck von Gedichten wie Balladen, Lieder, Episteln u. s. w., wenn sie nicht zuvor geprüft worden seien. Philipp II. erneuerte 1556 dieses Gesetz(Ant. Anselmo Plac. boek van Brabant I, 52.) Der Druck vonbalades, refrains, chansons, epistres etc. wurde aufs neue verboten. Auch die Rederijker sind keineswegs durch ihre Moralisationen der Censur entgangen. ²) Sein Geburtstag findet sich einzig angedeutet in einem Gedicht des Joh. Posthius: In natalem Erasmi filii. Ad Franciscum Modium. Tertia sextilis nato celebratur Erasmo Posthiolo: sacra est lux tibi quarta, Modi. Utraque festa dies mihi semper agetur, amicum Haec vatem eximium, filium at illa dedit. Tu quoque natali vives cum luce; trientes Adde mei septem nomine Posthioli. Atque illi vitam sortemque precare benignam: Sic iterum patria sit tibi posse frui. (Delitiae Poet. Germ. Pars V., 302). a) Durch die Unruhen im Jahr 1573 aus Brügge vertrieben, fand Hojus als Lehrer an einer Schule zu Béthune in Artois Unterkunft, bis er nach fast zwanzig Jahren die Professur der griechischen Sprache und Litteratur