Aufsatz 
König Konrad I., der Franke
Entstehung
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Saxo(a. 919 Eccard corp. hist. med. aevi I, 244) wiederholt ſast wörtlich Widukind's Angabe: Sepultus est in civitate sua Wilinaburch cum marore et lacrymis omnium Francorum. Wer unkritischer Weise die Stimmen nur zählt, ohne sie zu prüfen, wird sich allerdings für Weilburg entscheiden. Allein da die Angabe Thietmar's und des Annalisten, welcher letztere nur ein späterer Compilator ist, ohne Zweifel sich auf Widukind gründet, so hat man für Weilburg eigentlich nur einen einzigen selbstständigen Gewährs- mann, Widukind, dessen Anschen man dem des Continuator Reginonis entgegenstellen muss. Dem Letzteren wird man aber unbedenklich den Vorzug einräumen müssen, da er der Zeit Konrad's näher steht als Widukind und als der werthvollste und zuverlässigste Gewährsmann für die Geschichte dieses Königs anerkannt ist, während Widukind in dem ersten Buche seiner Geschichte, wie bereits oben bemerkt wurde, nur mit Vorsicht gebraucht werden darf, insbesondere bei den Angaben, welehe sich nicht auf die Ge- schichte des sächsischen Volksstammes beziehen. Widukind's Angabe über Konrad's Grabstätte ist wahr- scheinlich dadurch entstanden, dass derselbe in Weilburg gestorben ist, dass hier auch das Erbbegräbniss der hessischen Konradiner war, und dass auch Konrad's gleichnamiger Vater daselbst begraben wurde. Auch wäre es möglich, dass Exequien für den Verstorbenen an seinem Sterbeorte abgehalten worden wären, wie Thietmar sagt, und man den Leichnam später nach Fulda brachte, nachdem man, wie es häuſig geschah, Herz und Eingeweide an dem Sterbeorte beigeselzt hatte.

Die historische Kritik würde sich selbst in dem Falle für den Continuator Reginonis entscheiden müssen, wenn derselbe mit seiner Angabe allein stände. Dieselbe wird aber noch durch drei gewichtige Zeugnisse unterstützt und zwar 1) durch Marianus Scottus, der von 1059 bis 1069 in Fülda lebte und in seinem Chronikon a. 918(Pertz VII, 553) von Konrad sagt, dass er in Fulda monasterio iuxta altare Crucis begraben sei; 2) durch die bereits erwähnte Urkunde(Schannat Trad. Fuld. n. 558 und Dronke Cod. dipl Fuld. p. 309 n. 667), vermöge welcher der König Konrad dem Kloster Fulda die Orte Hagen und Sumerde unter der Bedingung schenkt, dass die Mönche seiner und seiner Mutter Glismuoda im Gebete gedenken sollten, und ausdrücklich hinzufügt, dass er das Kloster Fulda locum requiei post finem vitae auserwählt habe; 3) durch ein von dem Mönch Eberhard, der im zwölſten Jahrhun- dert in Fulda lebte, aufgenommenes Ablösungsregister über Einkünfte, welche das Kloster Fulda aus Schenkungen des Königs Konrad in Thüringen bezog(Dronke Trad. et Antiq. Fuld. p. 64 n. 34). Die Anfangsworte dieses Registers sind: Traditiones Chunradi pii regis, qui requiescit in Fuldensi monasterio. Demnach dürfte es keinem Zweifel unterliegen, dass König Konrad in Fulda seine letzle Ruhestätte gefunden.

Der Sarg und die Gebeine Konrad's sind seit Jahrhunderten verschwunden. Ihr Schicksal ist an das der hiesigen Domkirche geknüpft, welche die Grabstätte des edlen Mannes gewesen. Die jetzige Domkirche, einst das Stift genannt, ist bekanntlich die fünfte, welche auf dieser Stelle steht. Die drei ersten sind durch Feuer zerstört, die vierte ist abgebrochen und durch die jetzige ersetzt worden. Die erste Domkirche brannte im Jahre 937 ab, doch wurde aus ihr Konrad's Sarg in die zweite hinüberge- rettet, da er in ihr von Marianus im elften und von Eberhard im zwölften Jahrhundert gesehen wurde. Die zweite Domkirche wurde im Jahre 1286 ein Raub der Flammen und ohne Zweifel ist mit ihr Konrad's Grab zu Grunde gegangen, da es seitdem nirgends erwähnt wird.

In unserer ehrwürdigen Kathedrale erinnert nichts daran, dass sie einst die Gebeine dieses verdienst-

vollen Königes barg, der dem Kloster Fulda, welches er zu seiner Ruhestätte erkor, so grosse Wohlthaten 5