2*
als ein Hauptzweck der wichtigen Versammlung angegeben ¹). Erchanger, der in der Hoffnung auf fried- liche Ausgleichung seiner Sache sich persönlich gestellt hatte, wurde wegen seiner Versündigung am Könige und an dem Bischofe Salomo zur Niederlegung der Waffen und zu lebenslänglicher Busse im Kloster verurtheilt, seine Genossen Berthold und Burchard sowie Arnulf, welche trotz der Vorladung auf dem Concile nicht erschienen waren, zu schleuniger Reue und Besserung ermahnt und für den Fall fort- geselzter Widerspenstigkeit in sehr strengen Ausdrücken mit dem Bannfluche und dem Höllentode bedroht ²). Die Unterwerfung der schwäbischen Aufrührer scheint jedoch durch diese Beschlüsse nicht erſolgt zu sein, denn schon vier Monate nach dem Altheimer Concil sah sich Konrad, um alle Widerspenstige im Reiche zu schrecken, in die Nothwendigkeit versetzt, an Erchanger, Berthold und ihrem Neffen Liutfried die Todesstrafe durch das Richtschwert vollziehen zu lassen ³). Diese Hinrichtung fand am 21. Januar 917 und zwar, nach der gewöhnlichen Annahme, zu Oettingen im Riesgau statt?). Erst nach hartem Kampſe und mit schwerem Herzen mochte sich Konrad zu solcher Strenge entschliessen, er besass aber Charak- terstärke genug, der Gerechtigkeit auch gegen seine Verwandten freien Lauf zu lassen. Bald nachher erfolgte eine politische Umgestaltung der Verhältnisse in Alemannien. Konrad sah sich nämlich durch den Wunsch der Schwaben, ein volksthümliches Oberhaupt zu besitzen, und um eine grössere Zerrüttung des Reiches zu verhüten, bewogen, den Grafen Burchard, den früheren Verbündeten der hingerichteten Ruhestörer, der aber ein Mann von ausgezeichneten Eigenschaften war und unter seinen Landsleuten sich eines sehr bedeutenden Anhanges erfreute, als Herzog von Schwaben anzuerkennen und ihn mit den Gütern der Hingerichteten zu belehnen. Nur Bertha, welche an den Umtrieben ihres Gemahls keinen Antheil genom-
1) Pertz IV, 555— 560. Das neunzehnte Capitel ist überschrieben:
pro robore regum nostrorum, das zwanzigste: item de robore regis.
2) Pertz l. c. cap. 21, 34 und 35.
3) Ann. Alam. a. 916(Pertz I, 56); Ann. Aug. a. 917(Pertz I, 68); Aun. Sangall. maj. a. 916(Pertz I, 78); Cont. Reg. a. 917(Pertz I, 615). Den Tag gihbt kein Schriftsteller an ausser dem Annal. Saxo a. 917 bei Eccard Corp. hist. I, 243 und Herm. Contr. a. 917.
4) Der Ort der Hinrichtung wird von keinem Schriftsteller angegeben als von Herm. Contr. a. 917: Erchanger, qui ducatum Alamanniae invaserat, cum fratre Bertholdo regi Cuonrado rebellantes eique tandem ad deditionem spe pactionis venientes, ipso jubeute apud villam Adingam decollantur XII. Kal. Febr. Schon von Stälin(Wirt. Gesch. I, 271 n. 2) ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass man bei Adinga aus gram- matischen Gründen schwerlich an Oettingen denken könne, wenn man nicht annehmen wolle, dass in den Handschriften Aodinga oder Audinga gestanden habe. De Nähe von Hohentaltheim, welche in der Regel für Oettingen angeführt wird, kann nichts entscheiden, da die Hinrichtung ja nicht unmittelbare Folge des Altheimer Concils war, sondern erst vier Monate nach derselben stattfand. Ausserdem hat man noch an eines der beiden würtembergischen Aldingen, ferner an eines der beiden schwäbischen Hedingen und endlich an Hattingen im Hegau gedacht. Merkwürdig ist, dass die Kaiserchronik(Ausg. von Massmann 1849, Bd. II, S. 440) Aachen als Ort der Hinrichtung angibt:*2
der herzoge Erkenger unde sin bruoder Berhtolt
die wurden da beide gehoubetot
innerhalp der sprâche,
die die vursten gelobeten ze Ache. Der Name Aach kommt im Hegau mehrmals vor. Aach ist der Name eines Städtchens, welches der Hauptort des Hegau's ist(auch eine Vorstadt des benachbarten Stockach heisst Aachen) und an dem Bache Aack liegt, und
4*


