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zutage die Fürsten„Vettern“ zu nennen pflegen. Konrad selbst nennt in seinen Diplomen die Karolinger nie seine Vorfahren oder Ahnen sondern stets anieriores reges Francorum, priores reges, reges praece- dentes, reges, qui nos praecesserunt; an eine nahe Verwandtschaft mit denselben, am wenigsten von väter- licher Seite, wird daher wol Niemand denken und es kann höchstens von einer Verschwägerung die Rede sein, also nur von einem solchen Verwandtschaftsverhältnisse, wie es in jener Zeit zwischen den meisten vornehmen Geschlechtern Deutschlands und dem weitverzweigten karolingischen Königshause bestehen mochte!¹). Aber auch für diese Verschwägerung Konrads mit dem letzteren einen genealogischen Nachweis aus den Quellen zu liefern, wird, wie gesagt, nie gelingen und wenn mehrere neuere Schrift- steller ihm den Gemahl der Gerburg, einer Tochter Ludwig's des Deutschen, zum Urgrossvater geben, so können sie sich dabei auf keine andere Autorität als die des Chronikon Corbejense berufen, allein dieses ist bekanntlich ein untergeschobenes Machwerk späterer Zeit und hat nicht den mindesten Anspruch darauf,
als Geschichtsquelle zu gelten.
Forschen wir nun in den gleichzeitigen Jahrbüchern nach Nachrichten über unsern Konrad vor seiner Königswahl, so begegnen wir nur einer einzigen Angabe, nach welcher ihn während der babenbergischen Fehde sein Vater Konrad gegen zwei lotharingische Grafen Gerhard und Maitfried ins Feld schickte, welche, als Bundesgenossen Adalberts von Babenberg, die westrheinischen Besitzungen der Konradiner angegriffen hatten, um dadurch die Macht dieses Geschlechtes zu theilen. Der junge Konrad setzte mit einem bedeutenden Heere über den Rhein und nöthigte seine Feinde durch Verheerung ihrer Besitzungen im Bliesgau(in der Gegend von Zweibrücken) um Frieden zu bitten ²). Dieser überrhei- nische Feldzug war gleichzeitig mit dem Treffen bei Fritzlar, welches dem Vater Konrad's das Leben kostete ²); Letzterer nahm also an demselben keinen Antheil. Jene Unternehmung ist, wie gesagt, die einzige That, die von dem jüngern Konrad erwähnt wird, aber er muss auch bei andern Gelegenheiten Proben seines Feldherrntalents und seiner Klugheit abgelegt haben; denn er stand während Ludwig's des Kindes Regierung in hohem Ansehen und aus vielen Diplomen dieses Königs erkennen wir die einflussreiche Stellung des Grafen Konrad. In den Urkunden erscheint er fast immer mit der Bezeichnung comes und wenn ihm zuweilen auch der Titel dux beigelegt wird, so darf man dabei nicht an eine eigentliche Her- zogswürde denken, wie sie z. B. die Ludolſinger in Sachsen bekleideten. In Franken hat es niemals Landes- oder Volksherzoge gegeben und es kann nie von einem Herzogthume Franken, nie von einem Herzoge von Franken die Rede sein. Auch die herzogliche Gewalt unseres Konrad erstreckte sich keines- wegs über das gesammte fränkische Gebiet, sondern nur über die von ihm verwalteten Comitate; er war also nur Dux oder Herzog in Franken, nicht aber von Franken und man sollte ihn daher, um
1) Dass es mit der so oft behaupteten karolingischen Abstammung des berühmten Geschlechtes der Scheiern oder der Wittelsbacher ganz dieselbe Bewandtniss hat, zeigt Müller in dem mehrerwähnten Werke: die
deutschen Stämme und ihre Fürsten III, 263 ff. 2) Regino chron. a. 906(Pertz I, 611): Pervenerunt autem usque in pago Blesiaco, rapinis et incendiis
haereditatem et possessionem fratrum illorum depopulantes.
3) Regino l. c. Dum haec in regno Hlotharii aguntur, Chuonradus senior in Hassia, in loco qui dicitur
Frideslar, cum multa turba peditum et equitum residebat etc. Ann. Lob. 906(Pertz II, 210).


