11 an seinen in der babenbergischen Fehde erhaltenen Wunden gestorben 2); die beiden andern Brüder Geb- hard und Rudolf verloren ihr Leben gegen die Ungarn*). Den gleichnamigen Vater unseres Konrad hatten wir also kennen gelernt. Von seiner Mutter wissen wir nur, dass sie Glismuoda geheissen, und zwar er- gibt sich dieses aus zwei zu Gunsten des Klosters Fulda ausgestellten Urkunden, welche uns ihrem übrigen Inhalte nach hier gleichgiltig sein können, auf deren letztere ich aber später noch zurückkommen muss ⁵). Dass diese Glismuth eine natürliche Tochter König Arnulf's gewesen, wie von Rommel und Rehm sagen, ist eine Angabe, für welche sich in den Quellen gar kein Beweis auffinden lässt. Was überhaupt die schon in sehr alter Zeit behauptete Verwandtschaft Konrad's mit dem karolingischen Königs- hause hetrifft, so wird man sich vergebens bemühen, diese näher nachzuweisen. Zwar ist schon von einigen älteren Schriftstellern“) Konrad der letzte Karolinger genannt worden und durch sie hat sich Böhmer in seinen Regesten bestimmen lassen, ihn ebenfalls unter die deutschen Karolinger aufzunehmen und erst mit seinem Nachfolger Heinrich I. die Reihe der deutschen Wahlkönige zu beginnen; was nach seinem Vorgange in neuester Zeit von einigen andern Schriftstellern z. B. noch ganz kürzlich von Gfrõrer in seiner Geschichte der Karolinger geschehen ist. Gleichwohl glaube ich bei der herkömmlichen Ansicht, nach welcher Konrad als der erste Wahlkönig des deutschen Reiches betrachtet wird, stehen bleiben zu müssen. Zwar ist auch Arnulf durch Wahl König geworden, allein man liess sich bei seiner Wahl dadurch bestimmen, dass er der Sohn eines Karolingers war und vergass seine aussereheliche Geburt um so echer, als seine Mutter, die Tochter des Markgrafen Ernst, einem vornehmen Geschlechte angehörte; Ludwig das Kind wurde als der Sohn Arnulf's ohne Wahl auf den Thron erhoben; aber nach seinem Tode trat eine freie Wahl ein und diese fiel, als Otto von Sachsen die Krone ausgeschlagen hatte, auf Konrad den Franken, dessen Verwandtschaft mit dem karolingischen Geschlechte gewiss am wenigsten dabei als Bestimmungsgrund mitwirkte. Die gleichzeitigen Geschichtschreiber schweigen überhaupt von dieser Ver- wandtschaft und nur in einer alten Genealogie im Leben des h. Arnulf von Metz sowie bei Goitfried von Viterbo im zwolften Jahrhundert wird sie behauptet, woran sich noch ein Diplom Ludwig's des Kindes anschliesst, in welchem dieser unsern Konrad und dessen Bruder Eberhard seine nepotes nennt, eine Be- zeichnung, welehe im Mittelalter übrigens in einem sehr weiten Sinne gebraucht wurde, etwa wie sich heut-
1) Regino a. 902(Pertz I, 610). 2) Ann. Alam. a 908 und 910(Pertz I. 54 und 55).
3) Das eine dieser Diplome ist zu Frankfurt(1. Juli 912) ausgestellt und Konrad übergibt durch dasselbe dem Kloster Fulda seinen ererbten Hof Dribura im Gau Husitin in Thüringen und zwar unter einer zu Gunsten seiner Mutter Glismuoda gemachten Bedingung. Schannat Trad. Puld. 227. Or. Guelf. IV, 280. Kremer Or. Nass. 46. Dronke Cod. Dipl. Fuld, 658 p. 305, Das zweite Diplom ist eine im J. 918 von Konrad über die Güter Hagen und Sumerde zu Gunsten des Klosters Pulda ausgestellte Schenkungsurknnde, in welcher der König sagt, dass er das genannte Kloster zu seiner Grabstätte erwählt habe, und die dortigen Mönche zu Seelmessen für ihn und seine Mutter Glismuoda verpflichtet. Brower Antiq. Fuld. p. 128. Schannat Trad. Fuld. p. 229 n. 558. Dronke Cod. Dipl. Fuld. 667 p. 309.
4) Ekkehardus Uraugiensis, vulgo Chron. Ursperg. p. 144 ed. 1609 sagt: Ludowicus rex moritur. Hic iuxta quosdam ultimus dicitur Carolorum, apud Orientales Francos imperantium: iuxta quosdam vero Chonradus qui post eum regnavit, ultimus computatur. Böhmer, der in der Vorrede zu den Karolingerregesten VI. sein Ver- fahren rechtfertigt, beruft sich in der Anmerkung überdies auf Thietmar von Merseburg. Dagegen heisst bei Widukind I, 16(Pertz V, 425) Ludwig das Kind ultimus Karolorum.


