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erbten Würdigkeit und dem althergebrachten Ansehen ihres erlauchten Geschlechtes ruhte, nur einen Schein von Unterwürfigkeit bewiesen, wie wenig mussten sie geneigt sein, einem Wahlkönige, der früher mit ihnen auf gleicher Linie gestanden hatte, zu gehorsamen! Wahr ist es, dass den einzelnen Provinzen aus der kräftigen Verwaltung der Herzoge manche Vortheile erwuchsen, allein diese wurden bei weitem auf- gewogen durch die Einbusse, welche die Einheit des Reiches durch sie erleiden musste. Die Herzoge waren die steten Widersacher der Könige, welche fast nur noch in der Kirche eine Bundesgenossin gegen den mächtigen Lehnsadel fanden; die Grafen und die kleineren Adligen wurden Vasallen der Herzoge, die freien Leute Vasallen der Grafen, das Ansehen und die Bedeutung der Letzteren, welche einst den Kern der Nation gebildet hatten, sank immer mehr; der Heerbann endlich kam allmählich ganz ausser An- wendung, da die Kriege fast nur mit dem Lehnsgefolge geführt wurden. Vermochte doch unter solchen Umständen selbst der kräftige Arnulf der Krone nicht einmal einen Theil ihres alten Ansehens wiederzu- verschaffen; wie weit musste es erst unter seinem schwachen, an Geist und Jahren unmündigen Sohne kommen, unter Ludwig dem Kinde, der in seinem siebenten Lebensjahre den Thron seiner Väter bestieg und nach einer elfjährigen Regierung als achtzehnjähriger Jüngling in die Gruft sank! Traurigere Blätter ünden sich nirgends in der deutschen Geschichte und wol mit Recht mochte im Hinblick auf sie ein spä- terer Geschichtschreiber das Wort wiederholen:„Wehe dem Lande, dessen König ein Kind ist!“ Ludwig war nur eine Puppe auf dem Throne, sein Dasein gibt sich fast nur dadurch kund, dass sein Name in den Diplomen und Urkunden jener Zeit genannt wird; geistliche und weltliche Grosse führten ihn, ein willen- loses Geschöpf, von einer Reichspfalz zur andern und theilten sich in die weltgeschichtliche Rolle, welche der Schattenkönig nicht zu spielen vermochte. Nie war das Anséhen der Krone mehr herabgewürdigt als in jener Zeit; sie ist als die eigentliche Wiege des Faustrechts zu betrachten. Da das Reichsoberhaupt völlig machtlos war und Recht und Gesetz keinen Schutz mehr gewährten, so musste der gefährliche Geist der Selbsthilfe erwachen; Jeder rüstete sich zu Angriff und Abwehr, überall auf Felsen und Höhen erhoben sich Burgen, hinter welchen der Burgherr seine Gegner und die Reichsgewalt trotzig verlachte. Wer sich eine Vorstellung machen will von der entsetzlichen Rohheit dieser Zeit, der lese die Geschichte der blu- tigen babenbergischen Fehde, mit welcher in der deutschen Geschichte das Faustrecht bereits in seiner furchtbaren Grösse in's Leben trat, jenes Vernichtungskampfes, welcher auch einen grossen Theil unseres hessischen Vaterlandes verwüstete, in welchem sich die beiden mächtigen Geschlechter der Babenberger und der Konradiner, zu welchem letzteren unser Konrad gehört, mit unversöhnlichem Hasse und unmensch- licher Rachsucht und Grausamkeit verfolgten. Ich will bei der Schilderung dieser entsetzlichen Zeit nicht ins Einzelne gehen. Welchen hohen Grad die Verwilderung erreicht hatte, kann man schon daraus schlies- sen, dass rohe Gewaltthätigkeit selbst nicht einmal die geweihte Person der angesehensten geistlichen Würdenträger verschonte. So stachen zwei angesehene fränkische Grosse, die Grafen Bernhard und Konrad, dem Bischofe Einhard von Speier die Augen aus!; der Bischof Otbert von Strassburg fiel durch grausamen Mord*) und ein gewisser Richwin, den die allgemeine Stimme als den Mörder bezeichnete, setzte sich eigenmächlig an seine Stelle. Von den Gewalithätigkeiten, welche sich schwäbische Grosse gegen den Bischof Salomo von Konstanz erlaubten, wird ohnehin im Folgenden die Rede sein.—
1) Continuator Reginonis a. 913(Pertz I, 614). 2) Cont. Reg. a 914 und Ann. Sangall. maior. a. 913(Pertz I, 77).


