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Desgl. vom 11. 3. 1905 U III c, 663. Lehrer und Lehrerinnen werden auf die Vorteile hingewiesen, die ihnen in Krankheitsfällen bei Inanspruchnahme der Universitätskliniken gewährt werden.
Desgl. vom 17. 3. 1905 U III, 231. Die Dienstwohnungsinhaber bei den staatlichen Unterrichtsanstalten haben einen besonderen Beitrag zur Wassermesser-— miete nicht zu entrichten.
Desgl. vom 5. 5. 1905 U II 4120 bestimmt die hinsichtlich des Sehvermögens an die Anwärter für die Kgl. Forstverwaltung zu stellenden Anforderungen: Das rechte Auge muß vollkommen fehlerfrei sein(volle Sehleistung, kein Brechungsfehler), die Sehleistung des linken Auges darf nicht weniger als ¾ der regelrechten betragen.
Desgl. vom 15. 5. 1905 U II, 1234 regelt die Verhältnisse der anstellungs- fähigen Kandidaten des höheren Schulamtes. Die Kandidaten, die sich in die Kandidatenliste eintragen lassen, sind zu beeidigen und alsdann einer höheren Lehranstalt zur unentgeltlichen Beschäftigung zuzuweisen. Eine Beurlaubung zur Beschäftigung außerhalb des höheren Schuldienstes findet nur für 6 Monate statt, ausgenommen zur wissenschaftlichen Weiterbildung(ein Jahr) und zur Beschäftigung an öffentlichen, auch Auslandsschulen, und solchen Privatanstalten, deren Erhaltung im staatlichen Interesse liegt. Das Dienstalter rechnet vom Tage der Vereidigung, desgl. die pensionsfähige Dienstzeit.— Der Kandidat ist verpflichtet, jede ihm von seiner vorgesetzten Behörde aufgetragene, wenn auch nicht volle Beschäftigung an einer höheren Lehranstalt anzunehmen. Die in die Kandidatenliste eingetragenen Kandidaten sind unmittelbare Staatsbeamte.
Desgl. vom 15. 3. 1905 U II 254 M. betr. die Besichtigung höherer Lehranstalten durch den Kreisarzt, der damit auf Ersuchen des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums durch den Herrn Regierungspräsidenten, nur in dringenden Fällen durch den Direktor beauftragt werden soll.
Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums vom 8. 5. 1905, S. 4500 macht auf die niederen und höheren Kgl. Maschinenbau- und Hüttenschulen, sowie auf die Kgl. Fachschulen für die Eisen- und Stahlindustrie mit Werkstättenbetrieb aufmerksam.
Desgl. vom 5. 8. 1905, S. 8064. In dem vierjährigen Verwaltungsberichte ist auch über die Pflege, die Einrichtung und den Betrieb des Gesangunterrichtes zu berichten.
Ministerial-Erlaß vom 11. 7. 1905 U III A. Nr. 2803. Am Sedantage ist unter Ausfall des Unterrichts eine entsprechende Schulfeier zu veranstalten.
Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums vom 5. 8. 1905, S. 6401 empfiehlt die Einrichtung freier Spielstunden oder Spielnachmittage.
Desgl. vom 7. 8. 1905, S. 8150. Die Probekandidaten haben bis zum 1. März oder September ihrem Direktor einen Bericht über ihre eigne unterrichtliche Tätigkeit


