Aufsatz 
Beschreibung der Badeanstalt des Königlichen Gymnasiums / von Ludwig Schwarz
Entstehung
Einzelbild herunterladen

27

Für die Abschrift eines Reifezeugnisses und eines Abgangszeugnisses sind je 3 Mark, für die Abschrift eines sog. Militärzeugnisses sind je 50 Pfennig zur Gymnasialkasse zu zahlen.

Abgehende Schüler müssen spätestens in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche eines Unterrichts-Vierteljahres ab gemeldet werden. Wird dies unterlassen oder erfolgt die Abmeldung gar erst nach Beginn des neuen Schulvierteljahres, so haben sie noch für dieses das Schulgeld zu zahlen. Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums vom 21. November 1898 S. 7311.

Rinteln, im März 1906.

Der Königliche Gymnasial-Direktor:

Dr. Heldmann.