Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das voll-— endete neunte Lebensjahr erforderlich.
An Vorkenntnissen wird verlangt:
a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemäßem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift;
b) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben;
c) praktische Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen;
d) Kenntnis der wichtigsten biblischen Geschichten.
Vorkenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich, ja nicht einmal erwünscht.
Die Herren Geistlichen, Rektoren und Lehrer auf dem Lande, welche sich mit der Vorbereitung von Knaben für unser Gymnasium beschäftigen, ersuche ich im Interesse ihrer Zöglinge wie unserer Schule, sich bei ihrem Unterrichte nur der in der Anstalt eingeführten Lehrbücher bedienen und sich in ihrer Methode möglichst an den Gang des Gymnasialunterrichts anschließen zu wollen. Exemplare dieses Jahresberichtes stehen auf Verlangen gern zu Diensten.
An die Eltern und verantwortlichen Pensionshalter unserer Schüler richte ich die ganz besondere Bitte, in allen zweifelhaften Fällen, wo sie eines Rates, einer Belehrung oder Aufklärung seitens der Schule bedürfen, sich ohne weiteres an mich oder den Herrn Ordinarius bezw. die Lehrer ihrer Söhne wenden zu wollen. Die Sprech-— stunden der Lehrer sind auf den Stundenplänen vermerkt, die in den Klassenzimmern und auf dem untern Gange des Schulgebäudes angeheftet sind.
In Betreff des Konfirmandenunterrichts spreche ich die dringende Bitte aus, die Schüler möglichst während des Besuchs der PTertia konfirmieren zu lassen. Nur dann ist es der Schule möglich, in ihrem Stundenplan auf die XKonfirmandenstunden die von ihr selbst gewünschte Rücksicht zu nehmen.
Infolge einzelner Anfragen wird auch hier darauf hingewiesen, daß die Schüler beim Turnunterricht besondere Turnschuhe zu tragen haben, welche mit dem Namen des Schülers zu bezeichnen sind.
Im Schuljahre 19006 dauern die Pfingstferien vom 1. bis 7. Juni, die Sommerferien vom 6. Juli bis 7. August, die Herbstferien vom 29. September bis 16. Oktober, die Weihnachtsferien vom 22. Dezember mittags bis 8. Januar, die Osterferien 1907 vom 23. März bis 9. April(Tag des Schulschlusses und des Schulanfangs).
Das Schulgeld beträgt entsprechend den für die preußischen Gymnasien all- gemein geltenden Bestimmungen in allen Klassen 130 Mark jährlich, also 32,50 Mark vierteljährlich. An Aufnahmegebühr sind 4,50 Mark zur Gymnasialkasse zu zahlen.


