Aufsatz 
Rede, gehalten bei der Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums Sr. Hoheit des Herzogs
Entstehung
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gezollt werden muss, auchder Civilverwaltung imallem ihren Zweigen, der Handhabung der Gesetze und der Rechtspflege, der Förderung aller Anstalten, welche den geistigen und materiellen Interessen seiner Unterthanen dienen, dem Landbau, dem Handel und den Gewerben, den Künsten und Wissenschaften, der Kirche und dem Unterrichtswesen. Auch er weiss wie sein Vater und Grossvater seine Diener und Rätlie mit sicherem Blicke auszuwählen; daher steht der nassauische Beamtenstand dem keines anderen Staates nach an Tüchtigkeit, Rechtlichkeit und ehrenhafter Gesinnung; daher erfreuten sich Männer wie die Brüder Wintzingerode, Präsident Lex, Musset, Vollpracht, Flach, Graf von Walderdorf und viele Andere auch imAuslande der grössten iauhatlsung und Anerkennung ihrer Fähigkeiten und ihres Charakters. Hier vor Allem, wo ich auf dem reichen Gebiete unséres inneren Staatslebens angelangt bin, fühle ich die Nothwendigkeit der Beschränkung, aber ceinen Gegenstand darf ich nicht übergehen, am wenigsten an diesem Orte und bei'm Anblicke dieser Jugend, auf weleher ein Theil unserer Hoffnungen von der Zukunft ruht, ich meine das holle Verdienst unseres Her- zogs um die Sehulen und das warme Interesse, welches er an dem Gedeihen des Unter- riehts- und Erzichungswésens stets genommen lat. Was ihm das Volksschulwesen verdankt, insbesondere durch Herbeiführung einer besseren dussern Stellung des Lehrer- standes, was ihm die Schulen aller Kategorieen verdanken, dafür hat in diesen Tagen der nussauische Lehrerstand in seiner Gesammtheit ein Zeugniss abgelegt, desben sich nocli die spätesten Enkel in dankbarer Erinnerung an den edelu ürsten, donf es galt, fréuen werden. Ganz eigenthümlich ist der Regierungsperiode unseres Herzogs die Organisation des Realschulwesens, welelles den Zwéck verfolgt, mit Auschluss der Bölleren Industrie, für die Betreibung eines bürgerlichen und gewerblichen Berufes eine weitergehende allge- meine Bildung und umfassendere Keüntnisse zu vermittelny als sie in der Elementar- schule erworben Werden können. Zwar wWaren Réalschulen sehon dürch das Edict von 1817 in Aussicht genommen und eifzelne auch bald nachler ins Leben gerufen wordon, allein sie Konnten, aus Gründen, die uns hier fern liegen; zu einer gedeihlichen Ent- wickelung nicht gelangen, und da die vier Pädlagogien des Lahdes dem Bildungsbedürf- nisse nieht genugten und die im Jahre 1817 aufgehobenen zahlreichen Rectoratsschulen nicht zu ersetzen vermochten, so wurde von der Regierung unseres Herzogs dem Real- schulwesen eine besondere Fürsofge zugewendet, und nachdem bereits 1840, in Folge einer Revision desselben, 6 neue Realschulen ins Leben gerufen worden waren, er- folgte im Jallre 1861 qurch das neùue Realschülgésetz eine durehgreifende Reorgani- sation dieser Lehränstalten, deren jetzt in unserenl Herzogthum 14 bestehen und in erfreulichem Aufblühen begricken sind. Was endlich unser Herzog zur Pflege und Förderung des höheren Schulwesens Zethan, dess sind Zeuge die drei Gymnasien, welche er gegründet oder zu ihrem gegenwärtigen, Umfange erweitert hat, unsere Schwesteranstalt, das Reulgyimnäsium, welclies mit uns in friedlichem Weitlaufe und feündnachbarlehdm Verkehre seine Wirksamkeit entfaltet und zu unserer Freude eben jetat die Gewissheit erlangt hat) vonedem Drucke räumlicher Beschränkung, der auf