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nationaler Verhältnisse abgeschlossenen Verträge und Uebereinkünfte, die Erbauung der für die Verkehrsverhältnisse unseres Landes so wiclitigen Staatsbahn, deren Be- nutzung für Güter- und Personenbeförderung im erfreulichsten Aufschwunge begriffen st, die ausser den materiellen Vortheilen, welche sie unserem Lande gewährt, auch noch das Verdienst hat, die genauere und vollständigere Kenntniss seiner Vorzeit, seiner malerischen Höhen und Thäler, seiner Burgen und Schlösser, seiner Haine und Quellen, seiner manigfaltigen Naturschönheiten auch dem entferntesten Auslande zu erschliessen; wie könnte ich nur daran denkén, auf allé diese und so viele andere ruhmvolle Zeugen der Wirksamkeit unseres Herzogs mich zu berufen! Wenden wir uns daker von diesen in unseren Gesetzsammlungen und in den Annalen unserer vater- ländischen Geschichte verzeichneten Acten der Regierungsthätigkeit unseres Landes- fürsten, welcher, um auch diese Aeusserlichkeit hier nicht unerwähnt zu lassen, in Folge des Bundesbeschlusses vom 16. August 1844 anstatt des früheren Prädicates „Durchlaucht“ mit den übrigen souverainen Herzogen Deutschlands“ das Prädicat „Hoheit“ annahm, zu der Persönlichkeit unseres Landesfürsten selbst und erfreuen wir uns des erhebenden und wohlthuenden Eindrucks, welchen sie nach allen Rich-. tungen ilres Wirkens und ihrer Erscheinung auf uns ausübt. Nimmt unser Herzog ja doch an Allem, was sein Land und dessen Bewohner berührt) den innigsten Herzens- antheil] durchblickt er doch àlle Verhältnisse mit eigenen Augen, wirkt er doch über- all, wo es gilt, etwas Heilsames und Gutes ins Leben zu rufen oder zu erhalten, etwas Nachtheiliges oder Verderbliches fern zu halten, fördernd, rathend, helfend oder, wo es nöthig ist, abwehrend und schützend ein, und schon wegen dieser Eigenthümlich- keit unseres Fürsten kann eine Darstellung seines Wirkens als Regent dieses Landes nicht von einer Schilderung seines Persänlichen Auftrotens und!: seines Characters ge⸗ trennt werden. oi 2olo, ldüxths doni 4li*1 rid 940 Hdosifolsfaigel sib
„Wir wissen es Alle, hochzuverehrende Anwesende, dass wir einen frommen, hoch- lerrigen, heldenmüthigen, willenskräftigen und gesinnungstüchtigen Landesherrn haben, der seinen Hohen Beruf mit vollem Ernste erfasst hat und den verschiedensten Forde- rungen desselben gerecht zu werden den Willen und die Fähigkeit besitzt, einen Mann in vollem Sinne des Wortes, geschmückt mit den ritterlichen Tugenden seiner glor- reichen Ahnen, durch deren Beispiel er sich befeuert und ermuthigt fühlt zu gleich ehrenhaftem Streben auf der Bahn, welche ihm der göttliche Wille angewiesen, jener unsterblichen, der Geschichte ruhmvoller Zeiten angehörigen Fürsten aus dem Helden- stamme der Nassauer, welche einst die Stützen waren der Herrlichkeit des deutschen KaisefreicHhes und aus ihrer Mitte selbst Männer hervorgellen sahen, die Scepter trugen und Diadem, die ihren Zeitgenossen voranleuchteten in Adel der Gesinnung, Helden- muth und jeglicher Mannestugend. Oeffnen wir die ehrwürdigen Hallen“ der Vorzeit und treten wir ein in den glänzenden Ahnensaal unseres nassauischen Fürstenliauses, 80 erblicken wir nach jenen ritterlichen Grafen von Laurenburg, deren Heldenstirne vom romantiscllen Schimmer des früheren Mittelalters umleuchtet und mit dem Epheu-
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