Aufsatz 
Rede, gehalten bei der Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums Sr. Hoheit des Herzogs
Entstehung
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die der verklärte Vater in das Herz Ew. Durchlaucht gesäet, blühen und reifen und zu immer herrlicherer Fruchit sich entfalten lassen! Möge Er seine mächtige Hand über Nassau's Fürst und Volk allzeit ausgebreitet halten und durch das Band der Liebe beide täglich enger und fester verbinden. 18

Dass alle Zusagen, welche unser Herzog seinem Volke gegeben hat, zur That gewor- den sind, und alle Hoffnungen, welche an seine Thronbesteigung geknüpft wurden, sich er- füllt haben, dess ist Zeuge der ganze vor unseren Blicken eröffnete segenvolle Zeitraum, in welchem er das Steuer dieses Staates mit Weisheit, Gerechtigkeit und Milde geführt hat, dess ist Zeuge der blühende Zustand dieses unseres Landes nach allen Richtungen des geistigen undmateriellen Lebens, in Kunst und Wissenschaft, in Landbau, Handel und Industrie; dess ist auch Zeuge die Begeisterung und Liebe, mit welcher dieses vaterländische Fest in allen Theilen des nassauischen Landes begangen wird. Wohl bedarf es für keinen von uns einer Aufführung der edlen, hochherzigen, patriotischen Thaten unseres Fürsten, keiner Aufzählung des vielen Grossen und Gemeinnützigen, was er gestiftet, des vielen Guten, was sich seiner Unterstützung, Auimunterung und Förderung erfreute; wir alle wissen es nach seiner vollen Bedeutung zu würdigen, was wir seiner Regierungs- thätigkeit, was wir seinem edlen, besonnenen, grossmüthigen Walten verdanken. Da- rum wird es für den Kreis, vor welchem ich heute zu reden die Ehre habe, voll- kommen ausreichen, wenn ich nur in einzelnen Zügen die Regierung unseres Landes- fürsten und seine edle Persönlichkeit zeichne, mag ich auch fühlen, dass bei der Fülle und Bedeutung dessen, was sich mir darbietet, das Wenige, was ich nur vor- übergehend berühren kann, unmöglich Denjenigen wird genügen können, welche ein so lebendiges Bild ihres geliebten Fürsten in ihrer Seele tragen und seinen Verdiensten eine auf die innigste Ueberzeugung gegründete Anerkennung zollen. Soll ich zunächst die legislatorischen Acte hier der Reihe nach aufzählen, welche sicher doch auch voll- wichtige Zeugen der Wirksamkeit unseres Fürsten sind, der, wenn er auch die ge- setzgebende Gewalt mit der Landesvertretung theilt, doch alle Gesetze und Verord- nungen durch seine Sanction erst ins Leben ruft, zu vielen überdies die fördernde An- regung gegeben hat? Hier aber stosse ich auf ein so reichhaltiges Gebiet, dass ich Sie, h. A., zu ermüden besorgen müsste, wollte ich mich auch nur auf die Anführung des Wesentlichsten beschränken. Wie könnte ich daran denken, die ganze kaum übersehbare Reihe heilsamer Gesetze, Einrichtungen, Stiftungen hier an uns vorüber- gehen zu lassen, welche dem hinter uns liegenden 25 jährigen Zeitraume den Charakter einer Aera des Segens und des Heiles aufgeprägt haben: die Errichtung der Zehntab- lösungscommission und der Landescreditcasse, später der Landesbank, die Regulirung der Waldsteuer, die zahlreichen Gesetze und Verordnungen in dem Gebiete der Rechts- pflege, des Medicinalwesens, des öffentlichen Unterrichts, des Bauwesens der Forst- verwaltung, des Bergbaus, die Verordnungen zur Hebung der Gewerbe, der Schiffahrt, des Handels, die wegen Schiffbarmachung der Lahn mit den betheiligten Regierungen anderer deutschen Staaten getroffenen Vereinbarungen, die vielen zur Regelung inter-

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