Aufsatz 
Rede, gehalten bei der Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums Sr. Hoheit des Herzogs
Entstehung
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4.

Vertrauen ibrer Mitbürger zum Ehrenamte eines Landesvertreters gewählt oder durch das Gesetz zu dieser Stellung berufen worden waren, damals, zu ihrem geliebten Lan- desfürsten sprachen, auch sie werden zu erhebender Erinnerung für die spätesten Ge- schlechter in den Annalen der nassauischen Geschichte aufbewahrt bleiben und zwar nicht bloss wegen der in ihnen herrschenden, schönen und edlen, Ja schwungvollen Sprache, welche offenbar von einer wirklichen Begeisterung eingegeben war, wie sie nur ein so bedeutungsvoller Moment zu erzeugen vermochte, sondern vor Allem wegen der Wahrheit und Aufrichtigkeit der Gesinnungen und Gefühle, Von welchen jene Männer für ihren Fürsten erfüllt waren. Auch an, den zahlreichen Kundgebungen treuer und dankbaxrer Gesinnung, in welchen bei späteren Veranlassungen die nassauische Landesvertretung die hohe Verehrung, von welcher sie für den Herzog Wilhelm erfüllt war, zngleich mit der Anerkennung seiner vielen und grossen Verdienste um die Wohl- fahrt des Landes aussprach, muss ich heute vorüberzugehen mich entschliessen, da die Zeit zur Eile drängt und mir nicht gestattet, bei diesen schönen Denkmälern echt vaterländischer Gesinnung zu verweilen. Dagegen kann ich mir die Anführung einer kurzen Stelle aus der Thronrede nicht versagen, mit welcher der Herzog Wilhelm am 10. März 1832, also im siebenzehnten Jahre seiner segenvollen Regierung, die Stände- versammlung eröffnete, da sich aus dieser Stelle der gerechtigkeitsliebende Sinn dieses Fürsten, der ihn bei allen seinen Handlungen leitete, und insbesondere auch die Art, wie er seinen Beruf als Regent seines Landes sowie sein Verhältniss zu seinen Unter- thanen und den gesetzlichen Vertretern derselbe- auffassteaufs deutlichste erkennen lässt. Die Stelle lautet wie folgt:. u n d Ae Der Pflicht der Gerechtigkeit gegen meine Unetnanen wil Leh vor Allen und auf das vollständigste Genüge leisten. Kein Opfer wird mir jemals zu schwer sein, welches sie von mir fordert, und weiter:Von Ihnen die Erfüllung Ihrer Pfiichten verlangend, werde ich Sie, meine Herrn, in der Ausübung der Rechte, welche die Ver- fassung Ihnen einräumt, nicht beschränken. So werde ich es namentlich immer gern sehen, wenn Sie Ihre Aufmerksamkeit darauf richten, dass die Gesetze pünktlich voll- zogen und Missbräuche, wo sie vorfallen, gerügt werden. Die Verfassung gibt Ihnen zu dem Ende das Recht, in gewissen Fällen auf Anordnung einer Untersuchungscom- mission bei mir anzutragen. Ich fordere Sie auf, von diesem Rechte Gebrauch zu machen, wo es Ihnen nothweudig scheint. Meinen Dienern, die Ihrer Pflicht einge- denk sind, wird die strengste Controle erwünscht sein. Aber muthen Sie ihnen nichts zu, was mit ihrer ersten Pflicht, der des Gehorsams gegen den Regenten, in Wider- spruch gerathen könnte. Eine Verantwortlichkeit im Sinne der neueren Theorieen, welche die Wirksamkeit des Regenten von dem Willen seiner Diener abhängig macht, kennt unsere Verfassung nicht. Was aber mich, anbelangt, sorbürgen dem Lande die Erfahrung einer sechzehnjährigen Regierung und mein Fürstenwort für die getreue Palins meinen Regentenpflichten. aclodli¹ Soxrall Aoilg miusb Mon* Ausser den schon erwühnten höchst wichtigen erganigotorischen Einrichtungen