Aufsatz 
Rede, gehalten bei der Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums Sr. Hoheit des Herzogs
Entstehung
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über ein Vierteljahrhundert hindurch im Herzogthum Nasanu auf dem Gebiete der Staatsverwaltung geschabh, auf's engsté verflochten. u( hinie Honuueln i eeee

Zwar war durch die Rheinbundsacte, welchendem Hieusüge Friedrich Hugug die Würde eines Präsidenten des Fürstencollegium's ertheilte den Mitgliedern des Rhein- bundes, welchem auch beide nassauische Fürsten angehörten, die volle Souverainetät zugesichert worden, allein diese wurde durch Willkürmassregeln des Gewalthabers auf manigfache Weise verkümmert, und auch die nassauischen Fürsten mussten wie an- deré Mitglieder des Rheinbundes ihre tapferen Truppen auf den Schlachtfeldern Spa- niens ihr Blut vergiessen lassen, wo sie unverwelkliche Lorbern errangen und die französischen Feldherrn mit Bewunderung ihres Heldenmuthes erfüllten. Wie traurig die Periode des Rheinbundes huch für unser deutsches Vaterland in, politischer Hin- sicht sein mochte, so war sie doch in Bezug auf die innere Lage des Herzogthums Nassau keineswegs eine unglückliche zu nennen; denn die trefflichen nassauischen Fürsten, welche durch ihre Persönlichkeit undi die Vorzüge ihres, Charakters selbst dem Abermüthigem Machthaber Hochachitung abnötligten, wäaren unablässig bemüht, ihre Lünder für den schweren Druck von aussen, der duf ihnen lastete, durch mög- lichste Beförderung ihrer innéeren Wohlfahrt zu entschädigen und Während ihreLän- der zugleich mit den übrigen Rheinbundsstaaten der politischen Unabhängigkeit und Selbstständigkèit entbehrten, waren sie eifrig bestrebt, ihren Unterthanen die bürger- liche Freiheit und die Gleichheit vor dem Gesetze zu sichern uhd auch die materielle Lage derselben Hach Möglichkeit zu verbessern. Ein grosses Verdienst erwarben sich diese edlen Fürsten durch die zahlreichen Gesetze, durch welche sie, die mitascharfem Blicke die Bedürfnisse der Zeit erfassten, veraltete Verhältnisse umzugestalten streb- ten. Sie handhabten die vollständigsten Duldung religiöser Bekenntnisse, erkannten kein erbliclies Vorrecht auf Staatsämter an, welche sienur dem Fälligsten und Wür- digsten übertragen wissen wollten, achteten stets die Unabhängigkeit der Justizpfege, schafften die körperliche Züchtigung als Strafmittel ab, hoben die Leibeigenschaft, auf, wo sie noch beständ, beseitigten den Frohnde- und Dienstzwang uuter. Entschädigung der Berechtigten, stellten die freie Benutzung des Grundeigenthums unter schirmende Gesetze und erliessen nach Aufhebung der zahlreichen Abgaben der verschiedensten Art, welche auf ihren Unterthanen lasteten, ein einfaches, auf dem Grundsatze der Besteüerung des reinen Einkommens beruhendes Steuergesetz; ja als die Landeskassen durch die unaufhörlichen Kriege erschöpft waren, trugen die hochherzigen Fürsten kein Bedenken, einen Theil ihres Familiengutes ziil veräussern und so in grossartigem Masstabe zur Verminderung der öffentlichen Lasten beizutragen. 0a 191990 Hie Die beiden edeln Fürsten waren so- glücklich, die eanddere deutschen Va- terlandes von dem Joche der Fremdherrschaft zu erleben, und als kaum ein Monat nach der Leipziger Völkerschlacht verflössen war und Blücher's berühmter Rheinüber- gang bei Caub in der Neujahrsnachte 1814 noch nioht stattgefunden hatte, übersandte bereits der Herzog Friedrich August seinen tapferen Truppen in Spanien den Befehl,