Aufsatz 
Rede, gehalten bei der Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums Sr. Hoheit des Herzogs
Entstehung
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Strenge dunchgeführt werden, wie denn das Kammiervermögen beider Fürsten unter besonderen Verwaltungen stand und sowohl in Nassau-Usingen als in Nassau-Weilburg die Behörden bestehen blieben, ja von letzterem sogar noch eine besondere Regierung in Ehrenbreitstein für die neu erworbenen vormals kurtrierischen Landestheile errich- tet wurde; allein nach aussen erschien die Regierung beider Fürsten als eine gemein schaftliche; alle Steuern aus beiden Ländern flossen in eine gemeinschaftliche Kasse, die Generalsteuerkasse, alle Landesgesetze erschienen von beiden Fürsten gemein- schaftlich und wurden in dem mit dem 1. Januar 1809 begründeten nassauischen Ver- orduungsblatte für das ganze Herzogthum verkündetz für alle nassauische Erblande endlich war bereits am 6. Juli 1804 ein gemeinschaftliches Oberappellationsgericht eingesetzt worden, weleches dnfangs in Hadamar, seit 1810 in Diez seinen Sitz hatte und 1816 nach Wiesbaden verlegt worden ist. Beide Fürsten waren ausgezeichnet durch grosse Vorzüge des Geistes und Charakters, nainentlich durch Gerechtigkeits- liebe, Weisheit und Humanität: der Herzog Friedrich August, ein tapferer und kriegs- kundiger Mann, der früher die Würde eines kaiserlich österreichischen Feldmarschalls bekleidet hatte, leitete das Militärwesen des Staates und führte selbst das General- commando über die Truppen; der geistreiche, hochgebildete und ustaatskluge Fürst Friedrich Wilhelm widmete seine ganze Kraft der Civilverwaltung und erwarh sich durch seine Milde und Menschenfreundlichkeit in hohem Grade die Liebe seiner Un- terthanen, für deren Wohl er wie ein Vater besorgtiwar. Zum Minister hatte sich Friedrich August den Freiherrn Marschall von- Biberstein, Friedrich Wilhélm den Frei- herrn von Gagern auserschen, und auch in der Wahl dieser ausgezeichheten Männer, deren Namen der Geschichte angchören, zeigte sich der Scharfblick der vortreffliclien Fürsten! Wohl bedarf es nur der Erwähnung dieser berühmten Männer, um jedem Nassauer auchnilire unsterblichen Verdienste um sein Vaterland in's Gedächtniss zu- rückzurufen, des genialen, unermüdlich schaffenden, Freiherrn von Marschall, der, ge- bildet auf der Militärakademie zu Stuttgart, durch seine tiefe und umfassende Kennt- niss der Reollts- und Staatswissenschaft in Erstaunen setate, obgleich er Rechtsstudien niemals auf einer Universität gemacht haben soll, und des charakterfesten, patrio- tischen und geistvollen Preiherrn von Gagern, der, ausgezeichnet als Rechts- und Ge- schichtskenner, Staatsmann und Publicist, die Bestrebungen des edlen Freiherrn von Stein und andéver patriotischer Männer für die Befreiung Deutschlands von der Fremd- herrschaft so wirksam unterstützte und später bei den Verhandlungen des Wiener Congresses eine so einflussreiche Thätigkeit entfaltete. Da Freiherr von Gagern durch ein Decret Napoleons, welches Jedem, Her durch seine Geburt dem linken Rheinufer angehörte, einem andern Staate als dem französischen zu dienen untersägte, zum Aus- tritte aus dem nassauischen Staatsdienste genöthigt wurde, so warnseitdem der Frei- herr von Marschall der einzige nassauische Minister, welcher beiden, Fürsten Vor- trag zu halten hatte, und sein Name ist mit allem Grossen und Segensvollen, was

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