Aufsatz 
Eigil's Leben des hl. Sturmius : Übersetzung und Anmerkungen ; Zweite Abteilung
Entstehung
Einzelbild herunterladen

39

Gerüſt⸗ und Geräthturnen als auch für die Frei⸗ und Ordnungsübungen nach Reihenfolge und Ausdehnung unverändert beibehalten. Den Schülern der drei oberen Claſſen war die Theilnahme an den Turnübungen freigeſtellt; die Schüler der drei unteren Claſſen waren dagegen zu derſelben verpflichtet, wenn ihnen nicht auf den begründeten Wunſch ihrer Eltern Dispenſation ertheilt worden war. Von den 216 Schülern welche das Gymnaſium zu Anfange des Schuljahrs zählte, betheiligten ſich an den Turnübungen des Som⸗ merſemeſters 168 und zwar von den 22 Primanern 10, von den 40 Secundanern 28, von den 16 Ober⸗ tertianern 6, von den 30 Untertertianern 22, von den 35 Quartanern 32, von den 37 Quintanern 35 von den 36 Sextanern 35. Die Turnſchüler waren, wie in den früheren Jahren, in zwei Abtheilungen, von welchen die erſte die Schüler aus Prima, Secunda und Tertia, die zweite die Schüler aus Quarta, Quinta und Sexta umfaßte, geſondert; die erſte Abtheilung beſtand aus 7 Riegen von je 7 bis 10, die zweite Abtheilung aus 13 Riegen von je 7 bis 9 Mitgliedern. Die Schüler verſammelten ſich zu den Turnſtunden jedesmal in dem für die Ertheilung des Geſangunterrichts beſtimmten Lehrzimmer und nachdem hier etwa eine Viertelſtunde auf Einübung der für die gemeinſchaftlichen Spaziergänge beſtimmten vater⸗ ländiſchen Lieder, welche in Gegenwart des Turnlehrers auch in dem verfloſſenen Schuljahre wieder von dem Oberprimaner Conſtantin Walter mit großem Eifer und gutem Erfolge beſorgt wurde, verwendet worden war, wurden die Turnübungen auf dem Turnplatze oder bei ungünſtigem Wetter in der Turnhalle Dieſelben begannen für die erſte Abtheilung am 14., für die zweite Abtheilung am 15. Mai und wurden bis zum Schluſſe des Sommerſemeſters mit regem Eifer und erfreulichem Erfolge fortgeſetz. Bei der Leitung der Turn⸗ und anderer Jugendſpiele wurde dem Turnlehrer von den Unterprimanern Eduard Auffarth, Karl Bode, Wilhelm Jäͤckel und Joſeph Lammeier Unterſtützung geleiſtet. An den Turnübungen des Winterſemeſters, welche in der Turnhalle vom Anfange bis zum Schluſſe desſelben vorgenommen wurden, betheiligten ſich von den 249 Schülern, welche das Gymnaſium zu Anfange des Winterſemeſters zählte, 138 und zwar von den 23 Primanern 9, von den 41 Secundanern 22, von den 13 Obertertianern 1, von den 29 Untertertianern 7; von den 35 Quartanern 29, von den 38 Quintanern 32, von den 40 Sextanern 38. Die Schüler waren wie bei den Turnübungen des Sommer⸗ t, von welchen die erſte die Schüler aus den drei oberen, die zweite die Schüler aus den drei unteren Claſſen umfaßte; die erſte Abtheilung beſtand aus vier Riegen von je 9 bis 10, die zweite Abtheilung aus 8 Riegen von je 10 bis 12 Mitgliedern. Der Unterricht erſtreckte ſich, wie in den beiden vorausgegangenen Winterſemeſtern, auf die Übungen an Reck, Barren, Voltigirpferd und im Klettern ſowie auf die Fuß⸗ und Armübungen und darf das Ergebniß desſelben bei dem anerkennenswerthen Eifer der meiſten Schüler für die Gymnaſtik als ein im Ganzen recht befriedigendes bezeichnet werden.

Durch Beſchluß Kurfürſtlichen M

vorgenommen.

ſemeſters in zwei Abtheilungen geſonder

iniſteriums vom 14. Januar 1858 wurde die in dem Beſchluſſe vom 9. Januar 1855 ausgeſprochene Beſchränkung des Unterrichtes in den Leibesübungen als eines zur Theil⸗ nahme verpflichtenden Lehrgegenſtandes auf die Quarta, Quinta und Sexta auch für das hieſige Gymnaſium vom kommenden Sommerſemeſter an bis auf We te es in der Weiſe außer Anwendung geſetzt, daß eine Entbindung von dieſer Theilnahme auf den begründeten Wunſch der Eltern dem Director des Gymnaſiums vorbehalten bleibt. Zufolge dieſes Beſchluſſes wird vom Beginne des kommenden Schuljahres an in Bezug auf die Turnübungen an dem hieſigen Gymnaſtum diejenige Einrichtung, welche von Oſtern 1850 bis Oſtern 1855 bei demſelben beſtanden hat, in der Weiſe wieder hergeſtellt werden, daß die Schüler aller Claſſen zur Theilnahme an den Turnübungen verpflichtet ſind, wenn ihnen nicht von dem Director auf den

begründeten Wunſch ihrer Eltern Dispenſation ertheilt worden iſt.