Aufsatz 
Bemerkungen zu Eigil's Nachrichten über die Gründung und Urgeschichte des Klosters Fulda
Entstehung
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einmal gewiß zur nicht geringen Ueberraſchung jedes ſeiner Leſer! die gelegentliche Notiz beigefügt haben, daß Sturm's Abreiſe aus ſeiner Einſiedelei in Hersfeld im neunten Jahre ſeines Aufenthaltes daſelbſt erfolgt ſei? Dies iſt geradezu unmöglich, wenn man auch davon abſehen will, daß Bonifacius, der ja durch Sturmius ein großartiges mönchiſches Inſtitut, wie es vorher noch keines gegeben, gründen wollte, denſelben ſicherlich nicht bis in's neunte Jahr ruhig in ſeiner Einſiedelei bei Hersfeld gelaſſen haben wird, und daß ſich auch von dem unermüdlich thätigen Sturmius nicht annehmen läßt, daß er ſo lange die Ausführung des beabſichtigten wichtigen Unternehmens verſchoben haben ſollte. In den Zuſammenhang der Nachrichten Eigils paßt lediglich die Bemerkung, daß noch kein Jahr verfloſſen geweſen ſei, ſeit Sturm ſeinen Sitz in jener Einſiedelei aufgeſchlagen und nur ſo wie uns der Bamberger Codex den Text der vielbeſprochenen Stelle auf⸗ bewahrt hat:non iam tunc ex quo in eremo habitare coeperat anno ab Hersfelt regressus est kann Eigil geſchrieben haben. Bei dem abſoluten Ablativ anno iſt ein Participium exacto oder absoluto zu er⸗ gänzen und gerade dieſe auffallende Conſtruction mag ſchon ſehr früh einen Abſchreiber, der die Stelle nicht verſtand und ſie nicht nach ihrem Zuſammenhange mit dem ganzen Berichte Eigil's prüfte, veranlaßt haben, das non in nono zu ändern, was dann auch in diejenige Handſchrift übergegangen ſein mag, welche von Lambert benutzt wurde, wie auch in diejenige, welche dem Heilbronner Codex zum Grunde liegt. Die aus dieſer falſchen Lesart gefloſſene Angabe Lambert's, daß das Kloſter Hersfeld im J. 736 gegründet ſei, iſt offenbar unrichtig und ebenſo unrichtig die Angabe der Ann. S. Bonif.(Pertz III, 117), welche die Gründung jenes Kloſters in das J. 738 ſetzen, wie ſie auch ebenſo unrichtig für den Tod Eigil's den 18. Juni 826 anſtatt des 15. Juni 822 angeben. Der Irrthum Lamber'ts hat ſich ſehr vielen Schriftſtellern, welche ihn verkehrter Weiſe auch für dieſe ältere Zeit als Autorität betrachteten, anſtatt aus den gleichzeitigen Quellen zu ſchöpfen, mitgetheilt und es iſt ſehr zu bedauern, daß auch die Monum. Germ. Hist, ihren Text der Vita S. Sturmi durch dieſe falſche Lesart(die älteren Ausgaben leſen richtig non iam tunc etc.) entſtellt und dadurch auch ihrerſeits zur Erhaltung und weiteren Verbreitung eines alten Irrthumes beigetragen haben. Auch der Mönch Candidus, der im fünfzehnten Jahrhundert ſchrieb, muß die Lesart nono eic. vor ſich gehabt haben, da er über Sturmius ſchrieb, er habeanno nono vitæ suæ Eremiticæ das Kloſter Fulda gegründet(Schannat Cod. Prob. p. 3) und auch ihm haben wieder, obgleich er natürlich für dieſe Zeit gar nicht als Quelle gelten kann, mehrere ſpätere Schriftſteller blindlings nachgeſchrieben.

Man wird endlich aufhören müſſen, für die Gründung des Kloſters Hersfeld und der Stadt, welche dieſem Kloſter ihre Entſtehung verdankt, immer wieder nach Lambert das Jahr 736 anzugeben. Die Gegend, in welcher das Kloſter erbaut wurde, führte ſchon vor Sturm's Ankunft den Namen Hersfelt(ſ. oben Anm. 3); die armſeligen Hütten Sturm's und ſeiner beiden Gefährten, welche die erſte menſchliche Wohn⸗ ſtätte daſelbſt waren, wurden im J. 743 angelegt und da dieſe Einſiedelei allerdings zu der ſpäteren Kloſter⸗ anlage durch Lullus Veranlaſſung gab, ſo läßt es ſich allenfalls rechtfertigen, für die Gründung Hersfeld's das J. 743 anzunehmen. Aber jene Wohnſtätte wurde wieder verlaſſen, als ſich die Einſiedler von dort zur Anlage des Kloſters Fulda wegbegaben und ſie blieb verlaſſen, bis der Erzbiſchof Lullus dort ein Kloſter gründete. Dies erfolgte jedenfalls kurz nach Karl's d. Gr. Thronbeſteigung(24. Sept. 768), da ſchon in der Urkunde vom 25. October 770, in welcher Karl die erſte Schenkung thüringiſcher Villen dem Kloſter ertheilt, Lullus als Stifter und Erbauer desſelben genannt wird. Die Stadt Hersfeld wird alſo, da ſie dieſem Kloſter ihre Entſtehung verdankt, jedenfalls richtiger als ihr Gründungsjahr das J. 768 oder das J. 769 annehmen als das J. 743(S. Wenck II, 291 Anm. Xx und Urkundenbuch Nro. 1; Rettberg Kirchengeſch. I, 603 und 604).